Muss man für die Berufsgenossenschaft zahlen wenn man keine Angestellen hat? Rückwirkend ab 2005?
Hoi.
Ja, wenn eine Unternehmerpflichtversicherung besteht.
Nein, wenn keine Unternehmerpflichtversicherung besteht und die BG darüber Kenntnis erhält, dass keine Arbeitsentgelte gezahlt wurden.
Wenn z.B. eine rückwirkende Aufnahme erfolgte und die Beitragsbescheide geschätzt/„amtlich aufgestellt“ wurden, kann jederzeit durch eine Mitteilung „Fehlanzeige/Keine Entgelte“ die Zahlung entfallen.
Die Beiträge zur BG verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind, §25 Abs.1 SGB IV.
2005 wird fällig in 2006, plus vier Jahre -> bis Ende 2010 darf geltend gemacht werden.
Ciao
Garrett
Danke erstmal für die Antwort, es ist so das gestern ein Vollstreckungsbescheid vom Hauptzollamt gekommen ist, das die Berufsgenossenschaft von Nahrung & Genussmittel Beiträge von 2005 nachfordert. Das ist das erste Schreiben, was überhaupt gekommen ist. Sie meinten in irgendeiner Berufsgenossenschaft muss man als Selbständiger sein und auch wenn keine Angestellten gewesen sind müssen die Beiträge nachgezahlt werden. Ist das rechtens? Da kann doch nicht irgendjemand kommen und von vor 6 Jahren Nachforderungen stellen. Na Anruf meinten die sie hätten Schreiben geschickt, sind aber nie welche angekommen …
Hoi.
Okay, hierbei handelt es sich dann um die Pflichtversicherung des Unternehmers.
Zitat BG N:
„Bis zum 31.12.2007 bestand bei der BGN für Unternehmer und deren im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mittätige Ehegatten eine Pflichtversicherung kraft Satzung.“
http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8682/19847?wc_lk…
Es ist zwar schon sehr komisch, dass jemand seit 2005 nie ein Schreiben von der BG erhalten haben will, aber…
Rein rechtlich muß die BG nachweisen, dass die Bescheide(Veranlagung, Mitgliedsschein und der/die Beitragsbescheide) zugestellt wurden. Ist das nicht der Fall, ist die Vollstreckung hinfällig. Genau das würde ich der BG und dem Hauptzollamt (nochmals) mitteilen bzw. einen Nachweis von der BG verlangen, dass irgendein Bescheid zugestellt wurde.
Das verhindert zwar dann die Zahlung des Beitrages 2005(ist ja verjährt, wenn sie die Zustellung nicht beweisen können), nicht jedoch die für die Jahre 2006 und 2007. Daher am Besten auch gleich der Überführung der ehemaligen Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung widersprechen - sonst geht der Spaß weiter…
Übrigens bedeutet das natürlich, dass man gegen Arbeitsunfälle versichert war.
Ciao
Garrett