Berufsgenossenschaft

Hallo und guten Tag,
ist die Zahlung von Beiträgen in die Berufsgenossenschaft gesetzlich?
Also als Fußpflege müßte man laut BG -Unterlagen ,auch wenn man keine Angestellten hat und nicht medizinisch tätig ist ca. 140,- Euro jährlich bezahlen,bei geringstem Verdienst. Es staffelt sich je nach Verdienst.Man kann sich nicht eigenständig eine Unfallversicherung suchen??
Ich würde mich über konkrete Antworten freuen.

Herzlichst konstaru

Hallo

ist die Zahlung von Beiträgen in die Berufsgenossenschaft
gesetzlich?

Das ist sie, wenn sie zu Recht erfolgt, immer.

Also als Fußpflege müßte man laut BG -Unterlagen ,auch wenn
man keine Angestellten hat und nicht medizinisch tätig ist
ca. 140,- Euro jährlich bezahlen,bei geringstem Verdienst.

Was ist denn die in den „BG-Unterlagen“ genannte Rechtsgrundlage?

smalbop

Hoi.

Zur ersten Frage:
Ja, die zuständige BG(BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) hat in ihrer Satzung bestimmt, dass besondere Unternehmer auch pflichtversichert sein müssen, wie eben auch Fußpflegerinnen (§3 SGB VII [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__3.html und http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw…).

Der Beitrag setzt sich aus der Mindestversicherungssumme von 19.000€, der Gefahrklasse von 3,5 und dem Beitragsfuß von 2,17 zusammen - billiger geht es nicht, dass hängt mit der ausgeübten Tätigkeit zusammen.

Zur zweiten Frage:
Nein, eine Befreiung von der Versicherungsspflicht gibt es nicht. Allerdings dürfte man auch keine andere Versicherung finden, die bei diesen Kosten die gleichen Leistungen bietet.

Ciao
Garrett