Berufsgenossenschaft

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte im Oktober 2008 einen Arbeitsunfall bei dem ich stürzte und auf mein rechtes Handgelenk fiel,nach langem hin und her wurde am 13.03.2009 mein Handgelenk Arthroskopiert.Ich war bis zum 02.07.2009 krank geschrieben.
Am 20.08.2009 erhielt ich den Abschlussbericht der BG mit den Worten das der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, ich erlitt eine Prellung des Handgelenkes rechts.Die Behandlung ab dem 14.03.2009 ist nicht mehr auf den Unfall vom 28.10.2008 zurückzuführen,nach der OP wurde wohl festgestellt,dass ich ein unfallunabhängiges vorbestehendes Leiden(Verschleißerscheinung) hätte.
Am 01.07.2009 musste ich zum BG Arzt der mir das auch gesagt hatte und der Meinung war das die Krankschreibung von meinem D-Arzt vom 14.07.2009 auf den 02.07.2009 datiert wird.
Am 20.08.2009 erhielt ich also diesen Brief der BG wo dann stand, der zuständige Kostenträger ab dem 14.03.2009 sei meine Krankenkasse.
Nun meine Frage, darf die BG mich ohne vorherige Information einfach rückwirkend ab dem 14.03.2009 der Krankenkasse übergeben?
MfG Sandra

Auf jeden Fall formal gegen den Abschlußbericht Widerspruch einlegen mit dem Hinweis Begründung folgt. Die kannst Du dann in Ruhe in 4 - max. 6 Wochen nachliefern. Solltest Du keinen Widerspruch einlegen, hättest Du formaljuristisch den Abschlussbericht in allen ( ich wiederhole in allen ) Punkten akzeptiert. Wie ich Dich verstehe, bist Du mit der rückdatierten Krankschreibung durch die Krankenkasse nicht ganz einverstanden. Für den eigentlichen Widerspruch benötigst Du dann einen Profi, also keinesfalls einen Feld- Wald- und Wiesenanwalt. Es gibt aber nur max. zwei Händevoll Fachanwälte in Deutschland. Viele Anwälte sind auf ein Mandat gegen eine BG scharf. Wenn Du dann keinen der Spezialisten beschäftigst, kannst Du Dein Geld gleich zum Fenster rauswerfen. Wenn Du diesen Weg gehen willst, gebe ich Dir gerne weitere Tipps. Wenn Du meinst, diese Auseinandersetzung bekommt auch Dein Anwalt hin, dann bin ich der falsche Berater und Du musst leider dumm sterben. Ich wollte damit nur andeuten, dass ich über einige Erfahrung in BG Verfahren verfüge. Immer wieder treffe ich dann auf
Autodidakten oder Neunmalkluge, die meinen, das in weitestgehender Eigenregie mit eine paar Expertentipps hinzubekommen. Da habe ich einfach keinen Bock mehr drauf. Wichtig ist zunächst, dass Du mir mitteilst, welches Ziel du verfolgst, denn das geht aus Deiner Frage nicht hervor?
dieri

aus Kostengründen will ich in Widerspruch gehen.
rückwirkend zum 14.03.2009 zur KK abschieben und die fordert die entstandenen Kosten zurück.

MfG Sandra.

Wie hoch ist die Summe, die die KK von Dir fordert?

MfG

dieri

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ich habe von der KK noch keine genaue Summe, die muß das erst noch prüfen.
denke mal das sind so um die 2000.00 €
MfG Sandra.