ich plane eine existenzgründung(fliesenleger/ einzelunternehmen-also keine angestellten) und bin in der finalen phase.
nächste woche geht´s nur noch zur HWK und zum gewerbeamt.
wie sieht´s mit der BG aus?mir wollte jemand erzählen, dass ich mich da 2 wochen vor anmeldung beim gewerbeamt abmelden muß.
ist das so?
Moin moin, das kommt darauf an.
Als Fliesenleger sind Sie mit Sicherheit dem Grunde nach bei der Bau Bg in der Zuständigkeit.
Ob und in welchem Umfang dort Meldefrist besteht, erfahren Sie am besten dort.
Einige Berufsgenossenschaften haben in der Satzung eine Unternehmerpflichtversicherung, von der man sich allerdings befreien lassen kann. Dies jedoch erst ab den Tag, mit dem man dies gemacht hat. Für die Zeit davor würde man insofern noch Beträge zahlen müssen.
Alle Tätigkeiten, die mit Beginn der Selbständigkeit im Zusammenhang stehen, sind prinzipiell mitversichert, unterliegen insofern der Beitragspflicht dem Grunde nach.
Ich würde daher dringlich raten, hier rechtzeitig die Bg aufzusuchen und sich beraten lassen.
Als Einzelunternehmer sind sie vom Pflichtbeitrag der zuständigen BG befreit. Das Gewerbeamt, genau das Gewerbeaufsichtsamt, ist eine staatliche Behörde und steht neben der BG. Es ist zuständig für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Die BG ist für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle zuständig, regelt also die Rehabilitation oder Rente nach einem Arbeitsunfall. Das ist eine Leistung, der man sich auch als Unternehmer nicht verschließen sollte, denn auch Ihnen kann ein Arbeits- oder Wegeunfall widerfahren. Ohne BG Mitgliedschaft tragen Sie das finanzielle Risiko selbst. Ich empfehle daher eine freiwillige Versicherung bei Ihrer zuständigen BG, die ist erheblich günstiger als eine Unfallversicherung bei einem privaten Versicherer. Zudem zahlt die BG immer auch bei Eigenverschulden. In der VBG, in der ich Mitglied bin kostet das nur eine Jahresprämie von ca. 150,- € für die Selbstversicherung als Unternehmer.
Wie hoch die Prämien in der Bau BG sind, weiß ich allerdings nicht. Diese wird sie aber gerne kostenlos beraten.,
entschuldige bitte, dass ich erst heute antworte. Richtig ist, dass eine gesetzliche Grundlage vorsieht, dass sich jeder Unternehmer innerhalb von 2 Wochen NACH Betriebseröffnung selbständig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmeldet. Diese Vorschrift sieht auch vor, dass die BG ggf. eine Ordnungswidrigkeitsstrafe verhängen könnte, sollte die Anmeldung innerhalb dieser Frist nicht erfolgen.
Deine zuständige Bau-Bg war dafür bekannt, solches zu tun. Damals gabs dort aber auch noch eine eigene Unternehmerpflichtversicherung.
Heute sind meines Wissens nach dort nunmehr nur noch die Beschäftigten pflichtversichert.
Deine Anmeldung ist also nicht mit horrenden Kosten verbunden und Du kannst Sie einfach über das Internet abschließen.
Mach das einfach demnächst. Spätestens nach der Gewerbeanmeldung.