hallo,
zwei fragen gleich -
bei einem unfall in der schule wird ja die BG eingeschaltet , bekommt man als eltern anschließend nachricht von der bg oder muss man sich selber darum kümmern.
bei einer rauferei in der grundschule mit anschließender verletzung wird auch die bg eingeschaltet, was hat die schule zu tun muss sie zb die eltern des mutmaßlichen täters informieren oder das jugendamt?
dank und gruß fritz d9e
Hallo Fritz,
es gibt leider nach dem SGB VII nicht die BG schlechthin. Was sie meinen, heißt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Und je nach Träger einer Einrichtung sind sehr unterschiedliche Ubfallversicherungen zuständig.
Sollte Träger der Grundschule z.B. die Gemeinde sein, wäre die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Wäre Träger das Bundesland, wäre die Landesunfallkasse zuständig. Wäre Träger eine der beiden Kirchen, wäre die Verwaltungsberufsgenossenschaft(VBG) zuständig. Jede dieser Einrichtungen hat eine eigene Satzung, in der auch geregelt ist, wie die Unfallmeldung zu handhaben ist. Gesetzlich geregelt ist nur, dass der sogenannte D Arzt und der Träger der Einrichtung den Unfall innerhalb von drei Kalendertagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden hat. Wenden Sie sich also an die Grundschule und erfragen dort den zuständigen Unfallversicherungsträger. Ich denke aber, dass die Schulleitung ihnen auch konkrete Auskünfte zu ihrem Fall geben kann.
die eltern müssen auf dem „unfallfragebogen“ der krankenkasse angeben, dass es ein „schulischer unfall“ war. dadurch wird die bg von der krankenkasse eingeschaltet, falls der schulträger nicht schon eine meldung veranlasst hat.
anschliessend sendet die bg einen fragebogen an die schule. die eltern reichen die kostenaufstellungen - die evtl. nicht von der krankenkasse gezahlt werden - an die BG ein. die bearbeitungsnummer wird von der BG automatisch mitgeteilt.
viele gruesse & eine schnelle genesung .
rene
Hoi.
Zu Frage 1.
Je nach Behandlungsart oder -dauer hört man was - oder auch nicht. Bei leichten Verletzungen, die Folgenlos ausheilen hört man nix. Muss aber jemand ins Krankenhaus oder sind weitere Behandlungen wie Physiotherapie o.ä. notwendig, wird das mit den Eltern abgesprochen.
Zu Frage 2.
Die Schule muss nur die Unfallanzeige erstatten. Was die Schule darüberhinaus machen sollte, hat ja nix mit der BG zu tun.
Die Schule sollte mit beiden Eltern reden. Aber es kommt halt darauf an, was wirklich passiert ist.
Ciao
Garrett