Hallo w-w-w-ler,
runde zehn Jahre her, haben wir mal ein Haus gebaut. Kaum begonnen, stand auch schon die BG auf der Matte. Es gab da einiges Hick-Hack, erst wurden wir doppelt geführt, dann glaubte man uns nicht, dass man ein Haus auch ganz alleine bauen kann. Irgendwann, nach langem Papierkrieg haben wir uns geeinigt, die Messe war (praktisch) gesungen.
Jetzt, nach 5 Jahren erhalten wir eine Mahnung - die Rechnung vom 09.01.1997 sei noch nicht bezahlt.
Bleibt hier die Frage: „WIE BITTE?“
Gibt es hier Verjährungsfristen? Erste Forderungen stammen ja schon aus 1992.
In der Hoffnung dass sich jemand auskennt (oder bei der BG arbeitet *g*) warte ich auf Eure Antworten.
Kalle