Wir haben einen Kleinbetrieb/KFZ-Aufbereitung, das Gewerbe ist als Nebenerwerb auf mich angemeldet, mein Mann ist angestellt. Ich habe Beiträge an die BG gezahlt. Mein Mann hatte 02/2010 einen Arbeitsunfall und ist bis heute noch nicht wieder gesund, das Bein wird so wie es aussieht nicht wieder in Ordnung kommen. Die BG hat auch gezahlt, wenn auch nur vorübergehend und nach Begutachtungen, die Angelegenheit läuft also noch und ein Ende ist erst mal nicht in Sicht. Nun haben wir das Gewerbe noch nicht abgemeldet, weil ja auch immer noch die Hoffnung war, er könne die Tätigkeit wieder ausüben. Nun haben wir die Hoffnung dahingehend aufgegeben. Ich würde das Gewerbe abmelden, bin mir allerdings sehr unsicher ob sich das negativ auf diesen noch nicht abgeschlossenen Fall auswirken kann? Sonst würde ich es lieber weiterhin ruhen lassen!
Hoi.
Die Entscheidung der BG, ob und wie hoch eine Rente gezahlt wird, hat nichts damit zu tun, ob das Gewerbe noch besteht oder abgemeldet wurde.
Das darf auch gar keinen Einfluß haben, den sonst würde eine BG ja nix mehr zahlen, wenn ein Betrieb Pleite geht.
Ciao
Garrett