bin seit 3 Jahren selbstständig und „Alleinunterhalter“ davor immer im normalen AN Verhältnis beschäftigt., gehöre nun also keiner BG an, da nicht verpflichtet dazu.
Habe im vergangenen Jahr einen Unfall gehabt und mir den Finger gebrochen, so dass er operiert werden musste. Das Fazit der OP ist jedoch nicht so zufriedenstellend,da der Finger wohl dick und krumm bleiben wird und die Bewegung eingeschränkt ist. Wie muss ich mich nun der BG gegenüber verhalten um evtl. eine Anrechnung auf die Rente zu bekommen oder gibt es da gar keine Möglichkeit?
Eigentlich sollte einem bei einer solchen Anfrage die Zornesröte ins Gesicht springen. Als Selbständige hätten Sie sich für ca. 150,00 € im Jahr freiwillig bei einer BG versichern können und der Fall wäre gleich durch die zuständige BG geregelt worden, jetzt im Nachhinein zu versuchen, etwas zu seinen Gunsten zu regeln, ist ja wohl zumindest kühn, die meisten würden wohl dreist dazu sagen. Wenn sie zusätzlich privat keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sind sie volles Risiko gegangen und jetzt erstaunt darüber, dass es keinen Zusatzjoker gibt. Wenn es sie tröstet, eine Fingerverletzung führt nie zu einem GdB ( Grad der Behinderung )von mehr als 30% und erst ein GdB von mindestens 50% berechtigt zu einem Anspruch auf eine Unfallrente, der jedoch zusätzlich noch umfangreich geprüft würde.
Guten Abend,
von der BG ist vermutlich keine Leistung zu erwarten, da der Grad der beruflichen Beeinträchtigung unter 20% bleibt. Erst ab 20% leistet die BG.
Besteht eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft?
Beste Gruesse
Rene