Berufsgenossenschaft

Hallo Experten!

Über eine Antwort auf diese Fragen würde ich mich sehr freuen.

Ein Mensch A lebt in einer (sehr günstigen) Wohnung der Berufsgenossenschaft. Jetzt zieht noch jemand dazu ein (B).

In wie fern ist die Berufgenossenschaft „verpflichtet“ dies zu akzeptieren? Und wie hoch MAXIMAL dürfte evtl die Miete erhöht werden? Gibt es dazu gesetzlichen Bestimmungen???

Im Voraus vielen Dank!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Experten!

Über eine Antwort auf diese Fragen würde ich mich sehr freuen.

Ein Mensch A lebt in einer (sehr günstigen) Wohnung der
Berufsgenossenschaft. Jetzt zieht noch jemand dazu ein (B).

In wie fern ist die Berufgenossenschaft „verpflichtet“ dies zu
akzeptieren? Und wie hoch MAXIMAL dürfte evtl die Miete erhöht
werden? Gibt es dazu gesetzlichen Bestimmungen???

Im Voraus vielen Dank!

Schöne Grüße aus Nürnberg!

Hallo Helena,

der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter jemand bei sich aufnimmt. Dies gilt auch für Partnerschaften. Neu im Urteil des BGH VIII ZR 371/02 geklärt. Die Zustimmung muss vor Aufnahme erfolgt sein.
Ansonsten kann für das Unternehmen ein Anspruch entstehen, zu verlangen, dass diese Person sich aus der Wohnung entfernt. Der Grundsatz ist hier, dass der Mieter nicht einem Dritten ( ausserhalb der Familie) die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters zum Gebrauch überlassen darf.

Gruss Günter

Hallo Günter!
Vielen herzlichen Dank, erstmals für Deine sehr schnelle und fachmännische Antwort!!! Dafür ein Sternchen.

In wie fern ist die Berufgenossenschaft „verpflichtet“ dies zu
akzeptieren? Und wie hoch MAXIMAL dürfte evtl die Miete erhöht
werden? Gibt es dazu gesetzlichen Bestimmungen???

Ja, aber jetzt angenommen, der Mieter nimmt ein Familienangehöriger mit in die Wohnung. Darf dann die Miete erhöht werden??? Und wenn ja, um wieviel???

Vielen Dank nochmals!
Gruß
Helena

Hallo Günter!
Vielen herzlichen Dank, erstmals für Deine sehr schnelle und
fachmännische Antwort!!! Dafür ein Sternchen.

In wie fern ist die Berufgenossenschaft „verpflichtet“ dies zu
akzeptieren? Und wie hoch MAXIMAL dürfte evtl die Miete erhöht
werden? Gibt es dazu gesetzlichen Bestimmungen???

Ja, aber jetzt angenommen, der Mieter nimmt ein
Familienangehöriger mit in die Wohnung. Darf dann die Miete
erhöht werden??? Und wenn ja, um wieviel???

Hallo Helena,

ob es ein Familienangehöriger oder ein Lebenspartner ist; aus diesem Grund kann die Miete nicht erhöht werden. Der Vermieter kann auch die Zustimmung zur Aufnahme in der Mietwohnung nicht von einer Zustimmung zur Mieterhöhung abhängig machen.

Jedoch können Betriebskosten erhöht werden wenn z.B. durch die Aufnahme eine höhere Abrechnung zu erwarten ist, insbesondere wenn z.B. Wasser7Abwasser und/oder andere Kosten nach Personen abgerechnet werden.

Gruss Günter

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Darf dann die Miete
erhöht werden??? Und wenn ja, um wieviel???

Die Kaltmiete wohl kaum, da sich die Wohnung in keinster Weise verändert hat :wink:
Die Nebenkosten können allerdings angepasst werden.

Gruß Ivo

Hallo Günter!

Jedoch können Betriebskosten erhöht werden wenn z.B. durch die
Aufnahme eine höhere Abrechnung zu erwarten ist, insbesondere
wenn z.B. Wasser7Abwasser und/oder andere Kosten nach Personen
abgerechnet werden.

Genau! Und das ist auch was ich zu wissen bräuchte: Wieviel höher darf es maximal dann sein?
Grüße!
Helena

Danke Ivo!!!
Hi Ivo!

Die Kaltmiete wohl kaum, da sich die Wohnung in keinster Weise
verändert hat :wink:

Das ist klar!

Die Nebenkosten können allerdings angepasst werden.

Und das ist ja die Frage: Um wieviel Prozent darf es maximal erhöht werden???

Vielen Dank für Deine Antwort!

Gruß Helena

Hallo Günter!

Jedoch können Betriebskosten erhöht werden wenn z.B. durch die
Aufnahme eine höhere Abrechnung zu erwarten ist, insbesondere
wenn z.B. Wasser7Abwasser und/oder andere Kosten nach Personen
abgerechnet werden.

Genau! Und das ist auch was ich zu wissen bräuchte: Wieviel
höher darf es maximal dann sein?
Grüße!

Hallo Helena,

Auswirkungen hat es überwiegend nur bei der Abrechnung von Wsaser/Abwasser ( ca.7,50-10 € pro Person/Monat) und auf die Müllgebühr - soweit diese pro Person, pro Haushalt mit x Personen berechnet wird. Diese Mehrkosten sind bei dem Abfallsentsorger zu erfragen. Da solche Firmen leider sehr oft auch Kabelanschlussgebühren dann erhöhen wollen, ist dies , wie auch Steuern und Versicherungen als blanker Unsinn zu bezeichnen. Soweit Kosten für Treppenhausbeleuchtung nahc Personen abgerechnet wird, halte ich derartige Praktiken ohnehin für nicht zulässig. Eine Einzelperson kann z.B. erheblich mehr Kosten verursachen ( durch erhöhten Besuchsverkehr) als eine in sich geschlossene dreiköpfige Familie.

Werde mich auf weitere Fragen erst heute Abend äussern können, da ich heute Mittag in der Beratung bin.

Gruss Günter

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Vielen Dank, Günter! Alles Klar! owT * u. Gruß
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