Berufsgenossenschaft

Hallo,

ich will an meinem Haus einen kleineren Umbau vornehmen, die Baugenehmigung dafür habe ich erhalten. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der Bauberufsgenossenschaft. Sie teilt mir mit, ich sei verpflichtet, mitzuteilen, welche Firma die Arbeit ausführt. Oder, falls ich es in Eigenarbeit mache, wer mithilft. Selbst nahe Verwandte, die kostenlos helfen, soll ich melden.

Bin ich als Privatperson wirklich zu so etwas verpflichtet?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Bin ich als Privatperson wirklich zu so etwas verpflichtet?

Grundsätzlich ja.

Nicht versicherungspflichtig bei privaten Bauvorhaben ist der Bauherr und sein Ehegatte, alle anderen Helfer schon. Wenn sich Bauherr und Ehegatte nicht versichern, haben sie bei Unfällen auch keinen Anspruch auf Leistungen.

Zu den Mitwirkungspflichten des Bauherrn: § 192 SGB VII.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Grundsätzlich ja.

Mich verblüfft die überaschende „Fürsorge“ unseres Väterchens Staat ausgerechnet in dieser Sache. In anderen Lebensbereichen ist es doch mir überlassen, ob ich mich oder andere versichere.

Was passiert denn, wenn ich nichts melde, obwohl mein Bruder und mein Sohn (kostenlos) mitarbeiten? (Abgesehen vom evtl. fehlendenden Versicherungsschutz, falls tatsächlich etwas passiert.)

Wenn sich Bauherr und Ehegatte nicht versichern, haben sie bei
Unfällen auch keinen Anspruch auf Leistungen.

Nanu? Wenn mir oder meiner Frau etwas zustößt, zahlt normalerweise die Krankenversicherung. Im Falle eines Unfalls für mich auch die Unfallversicherung. - Und wenn wir im eigenen Haus etwas umbauen, soll das plötzlich nicht gelten?

Ich repariere doch oft was im Haus. Da bin ich dann nie versichert? Nur in diesem Fall haben die Behörden ausnahmsweise davon erfahren, weil ich eine Baugenehmigung beantragt habe.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Mich verblüfft die überaschende „Fürsorge“ unseres Väterchens
Staat ausgerechnet in dieser Sache.

In der heutigen Form stammt die gesetzliche Unfallversicherung aus dem Jahr 1935, also von einem Gesetzgeber mit besonders allumfassender Fürsorge, der seinen Schäfchen nur sehr ungern irgendwelche privaten Freiräume ließ.

Die Idee, dass hier Leute „zu ihrem Glück gezwungen“ werden, ist hier wie bei der Gebäudebrandversicherung daraus geboren, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens sehr gering ist und der Umfang des Schadens (etwa im Fall lebenslänglicher Invalidität infolge Querschnittslähmung) im Zweifelsfall sehr groß sein kann: So dass ein einheitliches Umlagesystem mit sehr überschaubaren Beiträgen die Leistungen in heftigeren Fällen „solidarisch“ tragen kann. Ich kann mir vorstellen, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch deswegen nicht im Visier der aktuellen Entstaatlichungsvisionäre ist, weil private Versicherer sich nicht so sehr darum reißen, etwas auf die Beine zu stellen, was ein so gutes Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen bieten kann. Bei den kleinen Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe, mit denen ich zu tun hatte, waren die Inhaber alle freiwillig in der BG versichert.

Was passiert denn, wenn ich nichts melde, obwohl mein Bruder
und mein Sohn (kostenlos) mitarbeiten? (Abgesehen vom evtl.
fehlendenden Versicherungsschutz, falls tatsächlich etwas
passiert.)

Das kann, falls es dem Versicherungsträger bekannt wird, als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße „bis zu“ 10.000 € geahndet werden - § 209 SGB VII. Ob und in welchem Umfang bei derlei privaten Vorhaben Kontrollen vor Ort stattfinden, ist mir nicht bekannt. Im Fall des Falles ist man aber ziemlich reingehängt, weil die Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Ordnungswidrigkeiten in eigener Sache - also ohne administrativen Rattenschwanz und ziemlich tough - tätig werden kann.

Nanu? Wenn mir oder meiner Frau etwas zustößt, zahlt
normalerweise die Krankenversicherung. Im Falle eines Unfalls
für mich auch die Unfallversicherung. - Und wenn wir im
eigenen Haus etwas umbauen, soll das plötzlich nicht gelten?

Bei den gesetzlichen KVn sind Arbeitsunfälle nicht abgedeckt. Wie das genau bei den privaten aussieht, weiß ich nicht. Auch bei der privaten Unfallversicherung lohnt es sich sicherlich, die Police daraufhin abzuklopfen - die Struktur des Risikos, geringe Wahrscheinlichkeit aber möglicherweise großes Volumen, spricht dafür.

Ich repariere doch oft was im Haus. Da bin ich dann nie
versichert?

Ohne Goldwaage meine ich zu wissen, dass die Abgrenzung des Arbeitsunfalles vom alltäglichen Unfallrisiko mit der Abgrenzung des genehmigungspflichtigen Bauvorhabens zusammenfällt. Aber sicher bin ich in diesem Punkt nicht.

Trotz der Formulare wünsch ich viel Spaß auf der Baustelle!

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin!

Auf der Seite der Bau-BG http://www.bg23.de/80256A2600673F52/ContentByKey/SSC…
finden sich Beitragsangaben für Eigenbauunternehmer. Danach werden für jeden Helfer 1,96 € pro Stunde fällig. Unabhängig davon, ob eine Entlohnung stattfindet oder nicht, wird von einem fiktiven Lohn ausgegangen. Kostentreibend ist die Gefahrenklasse, die als Multiplikator in die Rechnung eingeht. Für Helfer von Eigenbauunternehmern wird grundsätzlich Gefahrenklasse 28 angesetzt, die es sonst im Baugewerbe nicht gibt. Die üblichen Gefahrenklassen liegen zwischen 1 für kaufmännische Tätigkeiten und 10,5 für Dacharbeiten.

Wie jeder andere Unternehmer kann sich auch der Eigenbauunternehmer freiwillig bei der BG versichern. Das kostet stolze 6.637 € p. a… So etwas Verrücktes wird vermutlich niemand machen, aber an den happigen Beiträgen für Helfer kommt man nicht vorbei.

Das nur zum Thema Abzockerei „überschaubare BG-Beiträge“.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das ist in der Tat sehr satt. Wäre im Gegenzug zu prüfen, wie vergleichbare Risiken von den Privaten gesehen werden - dann ließe sich ein Bild davon machen, ob diese sehr hohen Beiträge für private Bauherren in einem nachvollziehbaren Zusammenhang zu den auf den entsprechenden Baustellen gegebenen Risiken stehen.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen!

Wäre im Gegenzug zu prüfen, :wie vergleichbare Risiken von :den Privaten gesehen werden -

Habe den erstbesten im Internet greifbaren Tarifrechner einer Unfallversicherung (AXA) gefüttert. Die verschiedenen angebotenen Varianten kommen auf einen Jahresbeitrag zwischen 50 € und 580 €. Letztere beinhaltet schon ans Unsinnige grenzenden Schnickschnack. Man muß allerdings berücksichtigen, daß das Versicherungsverhältnis bei der BG automatisch zustande kommt und sich die gesetzliche Versicherung ihre Versicherten nicht aussuchen kann. Wie man es aber dreht und wendet, bleibt mehr als eine Zehnerpotenz zwischen öffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Angebot.

Gerüstbau und Dacharbeiten in beliebiger Höhe sind bei der BG für einen Bruchteil der Beiträge zu versichern, die ein Eigenbauunternehmer für Tapezierarbeiten zu zahlen hat. Das paßt nicht zusammen und riecht nach Mißbrauch der Alleinstellung. So unverzichtbar eine Unfallversicherung auch ist, laden beinahe 2 € pro Stunde und Helfer zu „kreativer Stundenaufzeichnung“ geradezu ein. Schlimmstenfalls wird der happige Beitrag als Empfehlung verstanden, sich die staatlichen Stellen vom Hals zu halten.

Geschröpft werden nur ehrliche Privatleute. Gewerbetreibende mit Mitarbeitern sind ohnehin Mitglied irgendeiner BG. Wenn ein Gewerbetreibender als Mitglied einer beliebigen BG sein privates Bauvorhaben als Eigenbauunternehmer realisieren will, zahlt er für seine privaten Helfer die moderaten Beiträge seiner BG (das darf auch gerne die Bau-BG sein) und landet bei wenigen Groschen pro Stunde und Helfer. Wer diesbezüglich eine Beratung von seiner BG erwartet, wird enttäuscht.

Gruß
Wolfgang