ich habe mich im Jan. 2005 Nebenbei Selbstständig gemacht,
habe mir einen kleinen „Tante Emma“ Laden aufgebaut,
ich habe einen Helfer eingestellt .
Ich wechsel mich mit meinem Arbeitnehmer ab .
meine frage :
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel, muss das sein ?
manche sagen mir, nein das brauchst Du nicht, andere sagen wiederrum,
doch dass musst du sogar ?
Kann man sich von der BGE befreien ?
Ich wurde von der BGE auf 1,9 Durchschnittsgefahrenklasse eingestufft,
nachdem ich leider auf zwei schreiben von der BG NICHT geantwortet habe, aber ein Betrag wurde nicht benannt .
Was hat das jetzt zu bedeuten ?
Ich bitte um Unterstützung,
für eure Hilfe danke ich euch im voraus .
wenn du einen Arbeitnehmer anstellst, musst du diesen auch gegen Unfall versichern, d. h. die entsprechenden Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen. Das würde ich an deiner Stelle übrigens ganz, ganz schnell machen, weil sonst ruckzuck der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Übrigens: Schreiben von Behörden sollte man beantworten, die werden nämlich nicht zum Spaß verschickt oder weil es dort gerade jemandem furchtbar langweilig ist…
Du kannst Dich von der Berufsgenossenschaft nicht befreien lassen. Dein Angestellter ist automatisch versichert. Gefahrklasse 1,9, bedeutet, dass der Lohn des Arbeitnehmers mit 1,9 sowie einem sogenannten Beitragsfuß, der bei der BG unterschiedlich hoch ist, multipliziert wird.Also z.B. 100,- € Lohn entsprechen 1,90 € mal x. Dieser Betrag ist für die BG fällig. Rufe am Besten gleich bei der BG an, sag, dass Du noch keine Erfahrung hast etc. die BGen helfen Dir gerne. Versuch auch die Gefahrklasse herunterzuhandeln.
wenn du einen Arbeitnehmer anstellst, musst du diesen auch
gegen Unfall versichern, d. h. die entsprechenden Beiträge an
die Berufsgenossenschaft zahlen. Das würde ich an deiner
Stelle übrigens ganz, ganz schnell machen, weil sonst ruckzuck
der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
was betreibst Du denn hier für eine „Angstmache“?
Soweit ich weiß, ist der Beitrag für die Berufsgenossenschaft von Kleinbetrieben einmal jährlich zu zahlen und zwar nachträglich, weil erst dann feststeht, wie hoch der zu zahlende Betrag überhaupt ist.
das ist keine „Angstmache“ sondern eine Erfahrung aus der Praxis. Ich kenne durchaus Fälle, in denen die BG bereits nach einer ignorierten Mahnung den Gerichtsvollzieher schickte…
das ist keine „Angstmache“ sondern eine Erfahrung aus der
Praxis.
Hallo Florian,
jetzt redest du Dich aber raus, denn Deine Aussage war:
wenn du einen Arbeitnehmer anstellst, musst du diesen auch
gegen Unfall versichern, d. h. die entsprechenden Beiträge an
die Berufsgenossenschaft zahlen. Das würde ich an deiner
Stelle übrigens ganz, ganz schnell machen, weil sonst ruckzuck
der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Daß der Arbeitnehmer sofort bei der BG angemeldet werden muß, ist unbestritten, aber es besteht eben hier keine sofortige Zahlungspflicht und demgemäß ist zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Besuch eines GV zu erwarten.
Ich kenne durchaus Fälle, in denen die BG bereits nach
einer ignorierten Mahnung den Gerichtsvollzieher schickte…
Das mag ja sein, aber im vorliegenden Fall hat der Fragesteller noch keinen Beitrags-Bescheid bekommen (siehe Ausgangsposting!).
Ein solcher ist aller Wahrscheinlichkeit nach frühestens Anfang des Jahres 2006 zu erwarten.