Berufsgenossenschaft

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo,
wir haben da mal ne Frage…:smile:

Wir haben eine neue Wohnung gemietet.
Da wir 3 Pferde haben nutzen wie die anliegende Weide zum Grasen für die Lieben.
Pacht bezahlen wir noch nicht (kommt aber bald).

Nun bekamen wir ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft…
Es soll geprüft werden:„Ob von ihnen ein landwirtschaftliches Unternehmen
im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung betrieben wird und unsere Zuständigkeit gegeben ist…“

Dabei ist ein Fragebogen den wir ausfüllen sollen.
Nun wollen wir nichts falsch machen und erst recht nicht in die Berufsgenossenschaft (wegen der Kosten)…

Können wir da etwas tun oder müssen wir in die Berufsgenossenschaft?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Lieben Gruß

Manja, Michelle und Dirk

Doppelposting => Allgemeine Rechtsfragen
FAQ:1784

Hallo ihr drei,

… landwirtschaftliches Unternehmen
im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung betrieben wird

Wie das in der LBG definiert wird, weiß ich nicht genau, aber ich möchte euch den Tip geben einfach direkt bei der LBG die Bedingungen zu erfragen. Von Interesse für die LBG sind vor allem Fläche und bezahlte Arbeitsleistung für andere (Versorgung von Pensionspferden).

Aber wenn ihr unter die Bedingungen fallen solltet (wovon ich erst mal nicht ausgehe) dann kriegen sie euch sowieso.

Ansonsten könnt ihr bei der zuständigen Landwirtschaftskammer nachzufragen. Die werden das wissen und sind erfahrungsgemäß sehr hilfsbereit.

Ich bin (allerdings mit mehr mehr Pferden) in der LBG und finde das ok, weil nicht nur ich, sondern z.B. auch gelegentlich helfende Hände und Besucher Unfallversichert sind. Und zu teuer im Verhältnis zur Anzahl der Pferde finde ich es auch nicht.

Gruß Steffi