Hallo
Person X hat ein Gewerbe mit angestellten (Einzelfirma) und ist dabei in der Berufsgenossenschaft y. Nun will er auf dem eigenen Grundstück zwei Schafe hinstellen, weil es frustrierend ist das Gras zu mähen und wegzuwerfen. Dazu vielleicht ein paar Hühner. Das ganze landwirtschaftliche ist ohne Gewinnerziehlungsabsicht und ausschließlich zum Eigenverbrauch.
Frage: Muss X wegen der 2 Schafe und sagen wir 10 Hühne in eine separate Berufsgenossenschaft? Oder gilt da die vom Hauptgewerbe (Verwaltungs BG).
Arbeitszeittechnisch sind im (natürlich gewinnorientierten) Verwaltungsgewerbe ca. 50 Wochenstunden, für Tiere maximal 3 h/Woche zu veranschlagen (Schafe umpflocken, Hühner füttern udn mal ausmisten).