Berufsgenossenschaft

Hallo

Person X hat ein Gewerbe mit angestellten (Einzelfirma) und ist dabei in der Berufsgenossenschaft y. Nun will er auf dem eigenen Grundstück zwei Schafe hinstellen, weil es frustrierend ist das Gras zu mähen und wegzuwerfen. Dazu vielleicht ein paar Hühner. Das ganze landwirtschaftliche ist ohne Gewinnerziehlungsabsicht und ausschließlich zum Eigenverbrauch.
Frage: Muss X wegen der 2 Schafe und sagen wir 10 Hühne in eine separate Berufsgenossenschaft? Oder gilt da die vom Hauptgewerbe (Verwaltungs BG).

Arbeitszeittechnisch sind im (natürlich gewinnorientierten) Verwaltungsgewerbe ca. 50 Wochenstunden, für Tiere maximal 3 h/Woche zu veranschlagen (Schafe umpflocken, Hühner füttern udn mal ausmisten).

Hoi.

Wenn tatsächlich eine Unternehmeridentität besteht wird alles nur bei einer BG eingetragen. Dann kann eine gemischte Veranlagung erfolgen, also sowohl der Verwaltungsbetrieb als auch die Landwirtschaft werden erfasst und abgerechnet.

Aber: §123 Abs.2 SGB VII

"2)Landwirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 sind nicht

  1. Haus- und Ziergärten,
  2. andere Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2538),

es sei denn, sie werden regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet oder ihre Erzeugnisse dienen nicht hauptsächlich dem eigenen Haushalt."

Da also die Hühner nur privat verfuttert werden, dürfte die Erfassung der Landwirtschaft entfallen. Ein Unfall, weil der Bock den Verwaltungs-„Gärtner“ auf die Hörner nimmt, bleibt natürlich versichert und wird über den Hauptbetrieb abgesichert.

Eine Nachfrage bei der VBG dürfte also nicht schaden und kostet nichts.

Ciao
Garrett