Hallo!
Ich bin bei einem irischen unternehmen angestellt, arbeite aber zu 99,9% in Deutschland. Die Taetigkeit kann man als „Gebrauchmaschninenhandel“ (Baumaschinen, Nutzfahrzeuge) beschreiben. Eine der wesentlichen Aufgaben besteht darin, Kunden zu gewinnen, die ueber einen „Online-Marktplatz“ ihre Maschinen verkaufen oder kaufen. Das bedeutet ich fahre pro Monat ca. 5000-7000 km im PKW um diese Kunden zu besuchen. Ausserdem besichtige ich Maschinen um deren Wert einzuschaetzen. Das Unternehmen hat ihren offiziellen Sitz (Europa) nur in Dublin, Irland, ist aber in allen Laendern, wo sie Geschaefte abwickelt, steuerlich registriert.
Ist das irische Unternehmen verpflichtet einer deutschen Berufsgenossenschaft beizutreten, damit ich als Mitarbeiter ordentlich abgesihcert bin? Oder bin ich in der Pflicht?
Vielen Dank fuer eine baldige Rueckantwort!
Beste Gruesse, Heiner Rademaker, Berlin
Hallo HeiRade,
eine interessante Frage muss ich sagen 
Das Thema geht allerdings eher in Richtung Sozialversicherung und ich bin für den Bereich private Versicherungsthemen zuständig.
Trotzdem habe ich mir die Mühe gemacht und folgendes herausgefunden:
Für wen gelten die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften?
BGV haben rechtlich den Charakter einer Satzung, die von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder anderen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der ihnen gesetzlich verliehenen Autonomie erlassen worden sind.
Sie gelten für die Mitglieder (Unternehmer) und Versicherten (Arbeitnehmer) des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Darüber hinaus haben sie auch Gültigkeit für Fremdfirmen, die bei Mitgliedsunternehmen tätig sind. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die in der BRD tätig werden, selbst wenn sie hier keinen Firmensitz haben. BGV sind verbindliche Rechtsnormen, welche die staatlichen Arbeitsschutzregelungen (Gesetze und Verordnungen) konkretisieren und ergänzen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII, insbesondere § 15).
Dieser Passus war auf folgender Seite zu finden:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsg…
Ich hoffe er nützt dir etwas, mein Rat als Privatversicherer ist allerdings folgender:
Bevor du mit solchen Institutionen wie BG und Ämtern in jahrelange Verhandlungen gehst, weil dies oder jenes Formular nicht korrekt ausgefüllt ist, weil das vllt. doch schon nicht mehr Arbeitsweg war, usw… tu folgendes:
Private Krankenzusatzversicherung und private Unfallversicherung abschließen, die decken deinen Bedarf in jedem Fall und du bist weltweit sowohl bei der Arbeit als auch privat abgesichert.
Kostenpunkt für beides zusammen pro Monat 35 - 50 €.
MFG
MorphMMF
Hallo!
Laut meines Erachtens gelten Sie mit der Anstellung bei einem ausländischen Unternehmen als „Freiberufler“.
Womit Sie aus der gesetzlichen Absicherung (sowohl Berufsgenossenschaft, als auch Krankenversicherung) herausfallen.
An Ihrer Stelle würde ich mich zu allererst mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen inwieweit Sie hier noch versicherungspflichtig sind.
Darüber hinaus besteht laut meinen Informationen keine Verpflichtung der Firma Sie nach deutschem Recht zu versichern.
In jedem Fall würde ich Ihnen raten, sich zu den Themen Arbeitsunfall/ Unfall und Berufsunfähigkeit beraten zu lassen und über die Absicherung der Firma für Ihre Mitarbeiter zu informieren.
Aus meiner Erfahrung werden die Firmensitze in Ländern wie Irland, Norwegen, Dänemark usw. gelegt, um sich die hohen Lohnnebenkosten zu sparen, die in unserem Land anfallen würden.
Wie gesagt, Sie gelten mit Ihrer Anstellung in Deutschland als Freiberufler und sind damit in der Pflicht sich selbst abzusichern.
So besteht jetzt z.B. für Sie auch die Möglichkeit einer Privaten Krankenversicherung. Und auch den Aspekt der Arbeitslosenversicherung durch den freiwilligen Zuschuss sollten Sie nicht vergessen.
Hier können Sie sich z.T. schon für rund 40€ im Monat Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld aufrecht erhalten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Lieben Gruß
Katharina Schütt
Schwerin