Berufsgenossenschaft bau

Hallo, wer kennt sich mit den Gefahrtarifen der BG Bau aus. Ich bin Bauunternehmer, habe vor zwei Jahren einen Mitarbeiter im Lager beschäftigt. Er war zuständig für Baustoffbestellungen, Auslieferung , Wartung und Ausgabe von Mietgeräten und Maschinen. Die BG hat diesen Mitarbeiter unter die Tarifstelle 100 eingeordnet. Laut Schreiben der BG gelten die Lagerarbeiten seit 2006 als Hilfstätigkeit und teilen daher die Veranlagung der Bauhilfsdienste. Tarifstelle 100 = Gefahrklasse 16,1.
Das wäre die selbe Gefahrklasse und Beitragshöhe wie für Bauarbeiter zu zahlen ist.Der Mitarbeiter wurde nicht über das Bauunternehmen angemeldet sondern über die Firma Dienstleistungsservice, über die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Diese hat mir geschrieben, dass die BG-Bau den Mitarbeiter mit in die Versicherung aufgenommen hat, und deshalb ein Antrag bei der BG-Bau auf Überweisung des Mitarbeiters gestellt werden muss. Als Antwort kam, dass das nicht möglich ist, da er bereits bei der BG-Bau versichert ist. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft, teilt mit, dass sie den Mitarbeiter nicht versichern kann, wenn die BG-Bau den Antrag auf Überweisung nicht weitergiebt. Die ganze Sache ist lange Zeit hin und her gelaufen. Denken Sie, dass nach so langer Zeit eine Möglichkeit besteht, einen Wechsel voranzu bringen? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich.

Hoi.

Da ist etwas im unklaren: gibt es zwei Firmen, also einmal das Bauunternehmen und den Dienstleistungsservice?
Wenn nicht, müssen alle Mitabeiter bei einer BG gemeldet werden.

Dann prüft die BG, wie die Mitarbeiter den Gefahrklassen zuzuordnen sind. Das geht überlicherweise nach Art und Gegenstand des Unternehmens ->Bauunternehmen.
Eine Ausnahme gibt es, wenn es Teile des Unternehmens gibt, die eigentlich zu einer anderen BG gehören würden, z.B. Bauunternehmen und Spedition. Dann könnten die Mitarbeiter der Spedition der Gefahrklasse zugeordnet werden, wie sie die Fach-BG für Speditionen festlegt.

Grundsätzlich gilt aber, das es nur eine Gefahrklasse für das gesamte Unternehmen gibt. So trennt man bei einer Bank nicht nach Kantine, Schalterpersonal, Hausmeister, Putzkolonne, Manager oder Wachdienst auf, sondern das ist eine Einheit: Bank.

Ciao
Garrett

Hallo,

…äh…„Garret“ hat es schon richtig gesagt. Grundsätzlich wäre der Bereich Lager dem Bauunternehmen zuzuordnen, da er diesem wesentlich dient und kein eigenständiger Bereich ist, der auch ohne das Bauunternhemen existieren könnte.

Die meisten Berufsgenossenschaften haben keinen tätigkeitsbezogenen Gefahrtarif, da ansonsten die Tarifstellen in einem einzigen Unternehmen kaum überschaubar wäre ( siehe das Beispiel mit der Bank ), zu einfacheren Erfassung sowohl für das Unternehmen ( denn das müsste in der Jahresmeldung anderenfalls ja auch die Entgelte immer allen Tarifstellen genau zuordnen ) und der Berufsgenossenschaft wird nur eine einzige Gefahrtarifstelle gebildet, nämlich das eigentliche Unternehmen ( Bauunternhemen, Bank oder Fuhrunternehmen z.B. )

Einige Berufsgenossenschaften haben neben dem betriebstechnischen Teil noch eine besondere Gefahrklasse für die kaufmännischen Mitarbeiter ( aber das nur am Rande ) - das ist von BG zu BG aber unterschiedlich, je nach dem wie die Mitgleiderversammlung selbst entscheidet.

In deinem Post sagtest Du, Dein Mitarbeiter würde im Lager Maschinen verleihen. Ich gehe mal davon aus, das Du in deinem Unternehmen nicht die Maschinen an die eigenen Mitarbeiter verleihst, sondern das Dritte betrifft - also eine echte eigene Dientsleistung darstellt und man hierüber auch Geld einnimmt.

Der Verleih könnte ein selbständiger Betriebsteil sein und ggf. eine eigene Gefahrklasse bilden können. Vielleicht hilft es ja bei der Zuordnung der Entgelte. Die Gefahrenklasse von Verleih von Baumschinen sollte wesentlich geringer sein, als die des Bauunternehmens ( hab zu Hause da keinen Überblick )

Die andern von Dir aufgeführten Tätigkeiten nützen ausschließlich dem eigenen Bauunternehmen und sind daher in ihrer Gesamtheit eine einzige Gefahrtarifstelle.

Grüße

Martin