Hallo, wer kennt sich mit den Gefahrtarifen der BG Bau aus. Bauunternehmer, vor zwei Jahren einen Mitarbeiter im Lager beschäftigt. Zuständig für Baustoffbestellungen, Auslieferung , Wartung und Ausgabe von Mietgeräten und Maschinen. Die BG hat diesen Mitarbeiter unter die Tarifstelle 100 eingeordnet. Laut Schreiben der BG gelten die Lagerarbeiten seit 2006 als Hilfstätigkeit und teilen daher die Veranlagung der Bauhilfsdienste. Tarifstelle 100 = Gefahrklasse 16,1.
Das wäre die selbe Gefahrklasse und Beitragshöhe wie für Bauarbeiter zu zahlen ist. Kann das sein? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich.
Guten Tag,
schau mal hier ist eine Liste der Gefahrtarifstellen:
http://www.bgbau.de/d/pages/_tools/images/gefahrtari…
Wie du siehst, wird in den Gefahrtarifstellen nicht nach Art der Tätigkeit unterschieden (bis auf Büro), sondern nach Betriebszweck im Groben, also was in dem Unternehmen gebaut wird.
Wenn es sich also um ein Unternehmen handelt, dass Bauarbeiten im klassichen Sinne macht (Hausbau z.B.), dann hat dieses Unternehmen die Gefahrtarifstelle 100 und damit auch jeder Mitarbeiter, der nicht den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt.
Von daher finde ich die Veranlagung so korrekt.
LG
S_E
PS: Die BG Bau lässt ausdrücklich keine doppelte Veranlagung eines Arbeitnehmers zum Büro und zum gewerblichen Teil zu. Selbst wenn der betroffene AN ab und zu mal am Schreibtisch saß, gehört er nur zum gewerblichen Teil.