Guten Tag,
mich würde sehr interssieren ob ich als langjähriger Angestellter bei einem großen Unternehmen im Vertrieb, der ich wiederum meine Ehefrau die ich ganz offiziell bei der Mini-Job Zentrale für 400€ angemendet habe (400-Job) und die wiederum mich zu Hause im Büro sehr entlasstet weil ich die ganze Woche unterwegs bin, auch in der Berufsgenossenschaft anmelden muß?
Wenn ja, gibt es die Möglichkeit einer beitragsfreien Anmeldung in diesem Fall?
Ich danke herzlichst für eine kompetente und baldige Rückinfo.
mfg
Karl
mich zu Hause im Büro sehr entlasstet weil ich die ganze Woche
unterwegs bin, auch in der Berufsgenossenschaft anmelden muß?
Ja, alle Mini-Jobber müssen angemeldet werden.
Wenn ja, gibt es die Möglichkeit einer beitragsfreien Anmeldung in diesem Fall?
Nein, warum sollte es die geben ?
Der Beitrag sollte bei unter 100 € im Jahr liegen, ist also tragbar.
Mmh…
mich zu Hause im Büro sehr entlasstet weil ich die ganze Woche
unterwegs bin, auch in der Berufsgenossenschaft anmelden muß?Ja, alle Mini-Jobber müssen angemeldet werden.
soferns bisher mehr als eine Anmeldung gab, wunderts mich wenn bisher die Frage nach der Berufsgenossenschaft nicht aufkam, da die Meldungen ohne diese Angaben nicht erstellt werden können…
Greetz
S_E
Hallöchen,
mich würde sehr interssieren ob ich als langjähriger
Angestellter bei einem großen Unternehmen im Vertrieb, der ich
wiederum meine Ehefrau die ich ganz offiziell bei der Mini-Job
Zentrale für 400€ angemendet habe (400-Job) und die wiederum
mich zu Hause im Büro sehr entlasstet
irgendwie eine merkwürdige Konstruktion in meinen Augen.
Du bist selbst Arbeitnehmer und stellst für deine eigene Beschäftigung einen Arbeitnehmer an?! Normalerweise ist sowas nicht erlaubt als Arbeitnehmer, eigene Hilfskräfte anzustellen…selten das ich so etwas sehe in der freien Wildbahn.
Zumal ich nur Arbeitgeber kenne, die ein eigenes Gewerbe haben…und an sich ist es ja in der Fallkonstellation nicht dein Gewerbe, sondern das deines Arbeitgebers.
Aber nur meine Meinung, soll jeder anmelden wenn er gedenkt anzumelden…
Greetz
S_E
Hallo,
soferns bisher mehr als eine Anmeldung gab, wunderts mich wenn
bisher die Frage nach der Berufsgenossenschaft nicht aufkam,
da die Meldungen ohne diese Angaben nicht erstellt werden
können…
Doch geht!
Es gibt dafür die „Wildcard´s“ bei der Meldung!
Und die BG kommt eh erst Anfang nächsten Jahres…fragt die Bruttolohnsumme ab…und kassiert erst dann!
VG René
Es gibt dafür die „Wildcard´s“ bei der Meldung!
Aha, echt? Is mir noch nicht bekannt…kenn auch kein Programm, was das zulässt.
Und die BG kommt eh erst Anfang nächsten Jahres…fragt die
Bruttolohnsumme ab…und kassiert erst dann!
Nee, geht mir nicht um den Lohnnachweis, sondern um die DEÜV Meldungen und den Datenbaustein Unfallversicherung. Brauch man bei der Anmeldung nicht (Meldegrund 10), aber zB bei den Jahresmeldungen (50) oder Abmeldungen (30).
LG
S_E
Nee, geht mir nicht um den Lohnnachweis, sondern um die DEÜV Meldungen und den Datenbaustein Unfallversicherung. Brauch man bei der Anmeldung nicht (Meldegrund 10), aber zB bei den Jahresmeldungen (50) oder Abmeldungen (30).
Oh, sorry! Hab ich dann wohl mehr als verwechselt.
Hab damals irgendwo „Wildcards“ verwenden können (weiß nicht genau, ob es für die BG war oder was anderes)…seit aber die Löhne ein Lohnbüro macht…bin ich mit der 50 oder 30 nicht in Berührung gekommen!
VG René
Wer verbietet das?
Hallo,
Normalerweise ist sowas
nicht erlaubt als Arbeitnehmer, eigene Hilfskräfte
anzustellen…selten das ich so etwas sehe in der freien
Wildbahn.
Wer soll das verbieten?
Ist das nicht meine Sache, ob ich jemand anmelde, der mir den Pool putzt, das Auto poliert oder mein Bürozeugs sortiert oder Telefondienst für mich macht?
Neugierige Grüße
Schmidti
Hallo,
vielleicht beantwortet das die Frage:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_179616/DE/2__AG/8a…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_179616/DE/2 AG/8a unfallschutz/unfallschutz.html)
Gruß
RHW
Hoi.
In Prinzip ja, aber…
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abhängig Beschäftigter
Wenn die Ehefrau als abhängig Beschäftigte gilt, ist sie pflichtversichert und eine Anmeldung hat zu erfolgen. Nur noch die Frage, wo(es gibt BG’en, die fast umsonst sind(Stichwort: kein Mindestbeitrag). -
§6 SGB VII
Mitarbeitende Ehegatten sind versicherungsfrei. Entscheidend ist, dass der Unternehmerbegriff der BG völlig anders gestrickt ist als z.B. beim Gewerbeamt oder Finanzamt. Wenn man also z.B. ein Schreibbüro anmeldet(bei der BG) und die Ehefrau macht die Buchhaltung und eben Schreibsachen…
Vorher natürlich bei AG vorsprechen, ob das okay ist. Auch ein Anruf beim Finanzamt schadet nicht.
Entscheidend ist ja die Frage, ob überhaupt ein Beschaftigungsverhältnis vorliegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
Die Minijobzentrale prüft das nicht, die nehmen jede Anmeldung gerne an und nehmen das Geld. Leistungen werden ja von der KV und der DRV nicht fällig - warum also die Anmeldung machen? Nur wegen der Steuer?
Ciao
Garrett