Berufsgenossenschaft Folgen für den Arbeitgeber?

Hallo,

ich wollte mal fragen Was hat es für folgen für den Arbeitgeber hat wenn der Arbeitnehmer die Berufsgenossenschaft einschaltet?? ich hab folgendes Problem, ich habe seit der Geburt Neurodermitis in den letzten Jahren hatte ich eigentlich wenig probleme mit den Juckreiz bis ich in einer neuen Firma angefangen habe zu Arbeiten. Da hatte ich plötzlich probleme an den Händen, das war echt extrem. Meine Ärtztin war dann der Meinung das ich die BG einschalten soll, weil sie davon ausging das es an der Arbeit liegt, dass die Hände so extrem schlimm waren. Da sie mir angst gemacht, das ich arbeitsunfähig werden kann weil es offene wunden sind und so habe ich den Antrag für die BG zugestimmt. Jetzt möchte ich wissen was das für den Arbeitgeber bedeutet ist das schlimm für die? ich mache mir da echt sorgen weil die Firma sich um mich sehr kümmert und da ich nur ein befristeten Vertrag habe,habe ich jetzt angst das dass negative folgen haben könnte wenn mein vertrag ausläuft.Ich persönlich denke nicht das es an der arbeit liegt, das meine neurodermitis wieder schlimmer wird. Ich hoffe einer kann mir helfen ich bedanke mich schon mal im vorraus.

Hoi.

Keine Angst, für deinen Arbeitgeber hat das erstmal nix zu bedeuten.

Wenn die Ärztin das als Berufskrankheit annimmt, dann meldet sie das auch ans Gewerbeamt. Aber mehr passiert dann auch nicht, da du ja keine schweren Gesundheitsschädigungen hast(zum Glück).

Sicherlich sollten du und dein Arbeitgeber mal überlegen, ob es im Arbeitsablauf Veränderungsmöglichkeiten gibt, die deine Haut besser schützen - da kann der Technische Aufsichtsdienst der BG evtl. Tipps geben.(Wenn du z.B. in der Produktion Umgang mit agressiven Stoffen hast)

Oder ist das eher eine stressbedingte Sache? Gerade bei Neurodermitis ist Stress einer der Faktoren(mein Kumpel hat sehr starke N., wenn der mal richtig Druck im Job hat, „blüht“ der richtig auf).

Dann solltest du mit deinem Arbeitgeber über die Ursachen des negativen Stresses reden und ihr findet evtl. dort Möglichkeiten der Veränderung.

Einzig, wenn deine Folgen als Berufskrankheit anerkannt werden würden, dann könnte evtl. ein Beitragszuschlag fällig werden. Wobei eben viele Berufsgenossenschaften gerade Berufskrankheiten(BK) von der Zuschlagsberechnung ausnehmen.

Also - gute Besserung und keine Sorge.

Ciao
Garrett

Hallo,

einzige was erstmal natürlich kommt, ist der horrende Papierkrieg =)

LG
S_E

Hallo!

Ja, Papierkrieg gibts bestimmt. Es könnte auch sein, dass von der BG jemand vorbei kommt und sich deinen Arbeitsplatz / den Betrieb anschaut. Vielleicht gibt es noch mehr Mitarbeiter mit dem gleichen oder einem ähnlichen Problem. Oder dass du nochmal zu einem Arzt der BG gehen musst, der das Beurteilt.

Arbeitest du denn überhaupt mit Mitteln, die die Haut reizen oder schädigen können? Wenn nicht, ist Stress auch immer ne Möglichkeit. Psychisches wird aber leider nicht als Berufskrankheit anerkannt…

Toll finde ich aber, dass deine Ärztin überhaupt auf so eine Idee kommt. Das ist sehr vorausschauend und so können auch eventuell Erkrankungen von Kollegen vermieden werden.

Bei uns kommt sowieso jährlich eine Aufsichtsperson der BG vorbei und schaut sich um.

Grundsätzlich macht es aber immer Sinn, mit dem Arbeitgeber einfach offen über die Situation zu sprechen und Bescheid zu sagen, dass da von der BG eventuell etwas kommen könnte.

Einen schönen Abend!