Berufsgenossenschaft: Höhe der MdE?!

Hallo,

ich hatte einen Wegeunfall, wobei ich mir u.a. Wirbelfrakturen und eine Links-Rechts-Scoliose der Wirbelsäule zuzog. Nun wurde mir gesagt, dass ich nach Gesundschreibung zu einem Gutachter geschickt werde, der die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) festlegt. Ich habe mich schon bei mehreren Ärzten und bei der BG erkundigt, aber niemand kann oder will mir sagen, WIE diese Minderung genau festgelegt wird. Meine Frage ist daher: Wer kennt sich damit aus? Gibt es Richtlinien, nach denen das festgelegt wird oder kann das jeder Arzt Phi-Mal-Daumen festlegen? Ich wüßte nämlich gern, wieviel mir da zusteht, da ich eventuell aufgrund meiner anhaltenden Rückenschmerzen gezwungen sein werde, nur noch halbtags zu arbeiten, und da wüßte ich natürlich gern VORHER, ob ich den finanziellen Verlust überhaupt über die BG-Rente auffangen kann!?

Vielen Dank!
MfG
Claudia Neuhaus

Hallo Claudia!

für die Einstufung gibt es tatsächlich einen ausführlichen Katalog, nach denen sich die Ärzte richten. Allerdings sind das
nur Richtwerte. Für die endgültige Einstufung ist immer die Bewertung der gesamten Beeinträchtigung notwendig. Ich werde mich mal auf die Suche machen, ob ich diesen Katalog noch irgendwo finde und melde mich dann wieder.

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

das wäre toll, wenn du den Katalog ausfindig machen könntest. Am besten mailst Du mir dann direkt an meine Adresse [email protected], denn du musst dann ja sicher wissen, was ich für Verletzungen etc. hatte und habe, das muss ich dann ja hier nicht ins Forum posten… interessiert ja eh keinen! ;o)

Danke noch mal!

Gruß
Claudia

Es gibt tatsächlich eine Gliedertaxe der Unfallmediziner, die in jeder Bücherei einsehbar sein müßte, ggf. in einem Gutachterbuch für Chirugen. Das dürfte dir aber nicht weiterhelfen, da dort nur Gliedmaßenverluste und/oder totale Nervenausfälle mit Funktionsausfällen aufgelistet sind. Gerade bei der Beurteilung der Wirbelsäuke sind die Gutachter weitgehend auf sich gestellt, da hier auch ein hoher Effekt in der Schmerzempfindung und Darstellung besteht und hier die Glaubwürdigkeit beim Gutachter eine entscheidende Rolle spielt. Ggf. mußt Du mit Klinikberichten, die dir Glauben schenken gegenhalten. Die Tatsache der Brüche begründet für sich keine MdE !
Gruss Rüdiger

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