Berufsgenossenschaft Internet-Shop

In vielen Berufsgenossenschaften besteht ja als Gewerbetreibender/Unternehmer Mitgliedspflicht.

Allerdings ist nicht ganz klar, ob auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte. Weiß jemand, ob das auch für Internet-Shop-Bereiber/Händler in der dazugehörigen BG Handel und Warendistribution gilt?

Und: gesetzt den Fall, man ist gleichzeitig Hersteller und Verkäufer (Händler also), wo wäre man dann Zwangsmitglied)?

Hallo,

Allerdings ist nicht ganz klar, ob auch für Einzelunternehmer
ohne Angestellte. Weiß jemand, ob das auch für
Internet-Shop-Bereiber/Händler in der dazugehörigen BG Handel
und Warendistribution gilt?

Ja, lt. deren Unterlagen schon. MMn hat nur die Versicherungs-BG ne freiwillige Mitgliedschaft.

Und: gesetzt den Fall, man ist gleichzeitig Hersteller und
Verkäufer (Händler also), wo wäre man dann Zwangsmitglied)?

In der, mit dem höchsten Risiko. Also ein Zaunhersteller wird nicht in der BG für Handel sein, denn es gibt ja auch Risikogruppen der BG´s. Mal bei denen einfach sich melden, die ordnen dann dies der richtigen BG zu!

VG René