In vielen Berufsgenossenschaften besteht ja als Gewerbetreibender/Unternehmer Mitgliedspflicht.
Allerdings ist nicht ganz klar, ob auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte. Weiß jemand, ob das auch für Internet-Shop-Bereiber/Händler in der dazugehörigen BG Handel und Warendistribution gilt?
Und: gesetzt den Fall, man ist gleichzeitig Hersteller und Verkäufer (Händler also), wo wäre man dann Zwangsmitglied)?