Berufsgenossenschaft kündigen bei Verkauf der

… Firma oder einfach Firmeninhaber ändern lassen?

Ich verkaufe den Handwerksbetrieb meines Mannes (der leider schwer erkrankt ist) an unseren langjährigen Mitarbeiter. Nun stehe ich vor einigen Fragen.

Hier die Frage zur Berufsgenossenschaft. Muß ich diese nun kündigen oder erledigt sich das von ganz alleine mit dem Verkauf und somit unserer Gewerbeabmeldung von alleine oder kann man dort evtl. einfach den neuen Firmeninhaber bekannt geben?

Danke
Steffi

Die Berufsgenossenschaft geht kraft Gesetz auf den neuen Betriebsinhaber über. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Eine Ausnahme besteht, wenn für Sie eine „freiwillige Versicherung“ beantragt wurde. Diese muss, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird, gekündigt werden. Eine Kündigungszeit gibt es nicht.

… @)>->— gute Besserung @)>->–

OK. Vielen lieben Dank. Besserung ist leider nicht mehr in Sicht. Aber wir machen das Beste daraus.

Bei der BG ist primär das Unternehmen versichert, auf Antrag auch der Unternehmer. Wenn der Betrieb an einen Mitarbeiter übergeht, ist der als zukünftiger Unternehmer auch für die BG zuständig. Teilen sie ihrer BG das mit, bestehen aber bitte darauf, dass ihnen die BG mitteilt, dass dort diese Änderung registriert worden ist und sie in Zukunft aus der Haftung sind.

Mit freundlichen Grüßen

dieri

OK. Danke. Werde ich gleich mal direkt in Angriff nehmen. Habe heute Telefontag.
Gruß Steffi

Hoi.

Eigentlich…läuft das mit der Gewerbeummeldung.

Andererseits ist man verpflichtet einen Verkauf mitzuteilen. Ich rate dazu, eine kleine Nachricht zu schreiben oder dort anzurufen - dann gehts am schnellsten. Achtung: man kann auch gleich eine Beitragsabfindung beantragen, dann bekommt man die Rechnung bis zum Zeitpunkt des Wechsels jetzt schon und nicht erst nächstes Jahr - dann ist man durch mit dem Thema.

Ciao
Garrett