Hallo, ich hatte mich dieses Jahr im März selbstständig gemacht als mobilder Bratwurstverkäufer.Das heisst, Stand täglich auf und abbauen (Pavillion),Würste kaufen und verkaufen.
Ich hatte nach der Anmeldung des Gewerbes (als Kleinunternehmer) einen Brief von der Berufsgenossenschaft bekommen, das ich da jetzt Mitglied wäre. Ich habe jetzt Ende des Jahres mein Gewerbe wieder abgemeldet und wieder Post von der BGN bekommen, das ich einen Lohnnachweis erbringen soll woraus sich dann mein Beitrag errechnen lässt.Dazu bekam ich ein Formular.
Ich kann aber kein Lohnnachweis erbringen, außer mein selbstgeführtes Kassenbuch, wo meine Einnahmen und Ausgaben vermerkt sind. Steuerberater hatte ich auch nicht, da ja als Kleinunternehmer das Führen eines Kassenbuchs reicht.Desweiteren konnte ich von den Einnahmen nicht mal alleine Leben und hab noch aufstockend ALG 2 bekommen.
Meine Frage ist nun, ob ich darauf reagieren muss (Lohnnachweis) bzw wie ich darauf reagieren sollte ohne Steuerberater e.t.c. bzw ob es überhaupt nötig war mich mit meiner Tätigkeit in die BGN zu holen und ob mich eine Beitragszahlung erwarten könnte. Danke für ihre Antworten, und schöne Weihnachten…
guten abend,
eine reaktion ist zu empfehlen.
als einnahme würde ich 300 euro im monat einsetzen, damit der versicherungsschutz der BG sichergestellt bleibt und den hinweis anbringen, dass das gewerbe inzwischen wegen „unrentabilität“ aufgegeben wurde. vermutlich kommt keine rechnung der BG wegen „geringfügigkeit“.
der versicherungsschutz durch die BG ist wichtig, weil nicht nur arbeits- und wegeunfälle, sondern auch berufskrankheiten abgesichert sind.
beste grüße
rene hissler
Leider zu spät geshen,ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst nochmalmelden.