Hallo an alle,
die auch eine Praxis f. Fußpflege, Kosmetik od. Massage betreiben:
Meine im Aufbau befindl. Praxis f. Fußpfl. betreibe ich vorerst „nebenberuflich“.
Ist es dann Pflicht, einer Berufsgenossenschaft anzugehören? Oder nur, wenn ich jemanden als Arbeitnehmer einstelle zwecks Versicherung?
Wenn ja, vieviel muß ich für die Beiträge im Jahr „berappen“??
Danke für Eure Antworten!
R.
Hi,
Die Berufsgenossenschaft ist nur Pflicht, wenn Du Arbeitnehmer beschäftigst. Als Alleinunternehmer krigst Du i.a. nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen der für Dich zuständigen BG.
Den zurückschicken mit der Anmerkung, dass Du keine Arbeitnehmer beschäftigst und somit nicht der Pflichmitgliedschaft in einer BG unterliegst.
A.
Hay!
Das wage ich aber zu bezweifeln, denn ich habe keine Angestellten und bin sowas von in der BG.
greets… Bastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hay!
Das wage ich aber zu bezweifeln, denn ich habe keine
Angestellten und bin sowas von in der BG.greets… Bastian
Hallo,
da hat Bastin recht, es gibt Berufsgruppen wo man auch in der BG laut Gesetz Pflichtig ist, aber auch BGs die dieses kraft Satzung bestimmen. Wie das nun hier der Fall ist kann ich nicht sagen, aber ein Anruf, und man wird dir Auskunft geben.
Es gibt noch etwas was ich zu bedenken geben möchte: Es gibt Selbständige die auch eine Berufshaftpflicht abschließen müßen!!! und medizinische Berufe gehören dazu. Bitte informire dich, ob dich das auch betrifft.
Grüße
Manfred