Hallo
Bin der Meinung früher mußte man als Unternehmer(ohne Angestellte) nicht in die Berufsgenossenschaft. Wie sieht das heute aus?
danke schon mal
mfg
yvonne
Hallo
Bin der Meinung früher mußte man als Unternehmer(ohne Angestellte) nicht in die Berufsgenossenschaft. Wie sieht das heute aus?
danke schon mal
mfg
yvonne
Sie müssen!
Jeder Unternehmer gehört kraft Gesetzes der zuständigen Berufsgenossenschaft
an. Er ist verpflichtet, ihr die Eröffnung seines Unternehmens
binnen einer Woche anzuzeigen. Diese Verpflichtung
gilt mit einer 4-Wochenfrist auch bei Änderungen im Unternehmen,
die für die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft von Bedeutung
sind.
Riffler Alexander Düsseldorf Kostenlose Existenzgründungsseminare http://www.anlauf-nrw.de
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NEIN !
Hallo erst einmal
Ich zitiere SGB VII
§ 6
Freiwillige Versicherung
(1) Auf schriftlichen Antrag können sich versichern
Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und ihre Ehegatten sowie Fischerei- und Jagdgäste,
Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind.
(2) Die Versicherung beginnt mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Die Versicherung erlischt, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuß binnen zwei Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist. Eine Neuanmeldung bleibt so lange unwirksam, bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuß entrichtet worden ist.
Also keine Pflichtmitgliedschaft.
Christian
Hallo Yvonne,
vieleicht hilft der folgende Link:
http://www.steuerkanzlei-schneider.de/tips/2-as-11.pdf
Gruß
Ralf
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Hallo
Bin der Meinung früher mußte man als Unternehmer(ohne
Angestellte) nicht in die Berufsgenossenschaft. Wie sieht das
heute aus?
yvonne
Sie müssen!
So ein Quatsch!
Riffler Alexander Düsseldorf Kostenlose
Existenzgründungsseminare http://www.anlauf-nrw.de
Hallo Zusammen,
ich weiss nicht wo der Herr Riffler sein Wissen her hat, jedenfalls entspricht es nicht den Tatsachen.
Ich habe hier ein Schreiben vom 22.01.2004 der VBG vorliegen, in dem es klar heisst, der Unternehmer ist nicht pflichtversichert, kann sich jedoch freiwillig versichern.
Diese Aussage gilt nur für den Unternehmer. So wie er einen Beschäftigten ( egal ob Praktikant, Minijob, Teil oder Vollzeitkraft )einstellt, ist der Unternehmen verpflichtet diesen der BG zu melden. Ob das auch für Familienmitglieder gilt, müsste bei Bedarf nachlesen. Es hat sich durch die EU-Regelung in den letzten Monat einiges verändert.
Noch einen Tipp. Frag die Experten im Forum Arbeitssicherheit. Schau nach wer Fachkraft für AS ist, die kennen die Regelungen besser wie UB. Das Fachgebiet Arbeitssicherheit wird nur bei den Ingenieuren als Wahlfach angeboten.
Gruß Peter
Also noch mal ganz kurz. Sie müssen sich anmelden, bzw die Gewerbemeldestelle wird Ihre Daten an die Berufsgenossenschaft weiterleiten.
Nun zur Versicherungspflicht.
Das was hier geschrieben wurde ist von allen richtig.
Das heisst also es gibt Berufsgenossenschaften bei denen sind auch als Unternehmer versicherungspflichtig. (Einzelhandel, Transport, Bau, u. a.)
Bei anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich freiwillig versichern.
mit freundlichen Grüssen
Riffler Alexander
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danke erst mal für die vielen antworten. hab heute morgen noch mal telefonisch nachgefragt und es ist richtig, das ich(einzelhandel) in die BG muß
mfg