Berufsgenossenschaft + Selbstständiger in Kur

Hallo !

Mr.X muss in eine 6 wöchige Kur. Da Mr.x selbstständig ist, besteht die Frage ob die Berufgenossenschaft (Krankenkasse?) ggf. finanzielle Unterstützung wegen dem Verdienstausfall gewährt. Krankenhaustagegeld o.ä. um seine persönlichen finanziellen Einbußen in Grenzen zu halten. Eine andere Versicherung die den Verdienstausfall auffängt besteht leider nicht. Mr.x hatte keinen Arbeitsunfall, die Kur ist Aufgrund einer akuten Erkrankung von Nöten.

MFG
BS

Mr.X muss in eine 6 wöchige Kur. Da Mr.x selbstständig ist, besteht die Frage ob die Berufgenossenschaft

Bei einer ni cht beruflich bedingten Erkrankung ist die BG raus.

(Krankenkasse?)

Ist denn bei der KK Krankentagegeld mitverischert ? Dann sollte bei AU eine Zahlung erfolgen.

gewährt. Krankenhaustagegeld o.ä. um seine persönlichen

Die würde auch bei einer Kur nicht greifen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
so, er geht sechs Wochen in Kur - da wäre zuerst die Frage, was ist das für eine „Kur“ und wer zahlt die. Grundsätzlich dauern „normale“ Kuren drei Wochen und werden entweder vom Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse bezahlt. Während dieser „Kur“, die aber Rehabilitationsmaßnahme heißt ist man arbeitsunfähig, auch als Selbständiger. Ist der RV-Träger auch Kostenträger der Kur, prüft dieser ob ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Ist die Kasse der Kostenträger, kommt es darauf an, ob der Selbständige dort mit oder ohne Krankengeldanspruch versichert ist - ist er ohne versichert- gibt es auch nichts - ist er mit versichert, gibt es grundsätzlich erst ab dem 43. Tag etwas (was bei einer sechs-wöchigen-Kur also auch nichts wäre), oder er hat einen Zusatztarif versichert, dann kann es, je nach Kasse und Tarif auch schon früher etwas geben.
Gruss
Czauderna