Berufsgenossenschaft und medizinische Vorgaben

Hallo,
ich leide an einer Gelenksarthrose (Folge eines Arbeitsunfalls).Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten :eine Gelenksprothese oder eine Gelenksversteifung.
Ich möchte die Prothese, aber die BG favorisiert die Versteifung. Kann die BG das gegen meinen Willen bestimmen ?

Hallo,
ich leide an einer Gelenksarthrose (Folge eines
Arbeitsunfalls).Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten :eine
Gelenksprothese oder eine Gelenksversteifung.
Ich möchte die Prothese, aber die BG favorisiert die
Versteifung. Kann die BG das gegen meinen Willen bestimmen ? Grundsätzlich nicht. Um Deinen Anspruch durchzusetzen, brauchst Du leider einen auf BG Recht spezialisierten Anwalt. Davon gibt es nicht viele, vielleicht eine Handvoll.Ich helfe gerne bei der Anwaltsauswahl, natürlich unentgeltlich. Lass Dich bitte nicht von einem Anwalt in Deiner Bekanntschaft t überreden, den Fall zu übernehmen. Ein erfahrener Sozialrechtsanwalt ist z.B. Bernd Meisterernst aus Münster. Wenn Du keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst, wird sich nach meiner Erfahrung die BG durchsetzen. Entscheidend ist die Frage, inwieweit Du rehabilitierbar bist. Wenn Du so oder so berufsunfähig bleiben wirst, wird die BG auf jeden Fall die kostengünstigere Lösung favorisieren, das wird die Steifstellung sein.

MfG

dieri

Danke für die schnelle Antwort. Weißt du vielleicht auch einen Anwalt in Osnabrück ?
Übrigends werde ich in jedem Fall meinen Beruf wieder aufnehmen können.

Jürgen

Hallo Jürgen,

leider weiß ich in Osnabrück keinen geeigneten Anwalt, aber Münster ist doch um die Ecke. Wenn Du klar rehabilitierbar bist und damit Deinen Beruf weiter ausüben kannst, wird es noch schwieriger eine kostenintensive Lösung durchzusetzen. Ich würde mit der Androhung einer Klage die BG noch einmal zu Gesprächen zwingen. Dann soll Dir die BG eine Entscheidung schriftlich mitteilen inkl. Rechtsmittelbelehrung. Dann hast Du etwas in der Hand, gegen das Du klagen kannst. Wenn Du dann einen solchen Ablehnungsbescheid . d.h. die BG lehnt Deinen Antrag auf eine Prothese ab - kannst Du immer noch den zuständigen Vermittlungsausschuss Deiner BG vorgerichtlich in Anspruch nehmen. In dem sitzen gleichberechtigt Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vertreter. Das sind zumindest keine Bürokraten. Die wenigsten wissen um diese Ausschüsse. Sprich Deine BG darauf an. Zuvor aber formlos einen Antrag auf die Ausstellung einer Prothese stellen.

MfG

dieri

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank noch einmal für die ausfühlichen Informationen.
Im Moment warte ich auf die zweite Antwort der BG.Das kann noch 2 Wochen dauern. Unterstützung erhalte ich im Moment von einer Orthopädischen Klinik in deren Behandlung ich mich befinde.Ich denke aber, das sich die BG davon nicht beeinflussen läßt. Für den Fall werde ich dann deinen Vorschlägen folgen.

Beste Grüße
Jürgen