Muss sich ein Unternehmer im Kosmetikbereich neuerdings bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern? In den Schreiben der BG wird dies so geschrieben. Ausnahmen werden ebenfalls genannt. Wenn man nun nicht zu diesen Ausnahmen, wie z.B: Tätowierer oder Piercer gehört, muss dann eine Versicherung gemacht werden? Wie geht man mit diesem Schreiben um?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Hallo,
hier ist wohl die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig. Gesetzlich pflichtversichert sind in der GUV, die Selbständigen in der Gesundheitspflege (z.B. Masseure, Hebammen). Die Versicherungspflicht wurde lt. Satzung auf Friseure ausgedehnt. Gehört man nicht dazu, dann kann man sich freiwillig versichern, muss es aber nicht.
Gruß Woko
Muss dann irgendwas durchgeführt werden wenn man dies nicht möchte? Hinweis an die BG?
Vielen Dank
Hallo,
Keine Antwort bedeutet nein.
Antwortschreiben mit „keine Unternehmerversicherung gewünscht“ ebenfalls.
Gruß Woko