Berufsgenossenschaft verlangt ersatz!

Hallo zusammen, eure hilfe wird benötigt.
Ein Mann hat eine Schlägerei an der S-Bahn. Er ist somit angeklagt worden.
Strafrechtlich wurde er verurteilt und der Zivilprozess ist mit einem Ausgleich ausgegangen.
Nun kommt die Berufsgenossenschaft vom beschädigten und möchte von dem Mann, die kompletten Kosten erstattet haben. Der Richterliche Beschluss viel aber aus das keine weiteren Kosten entstehen können.
Hat die Berufsgenossenschaft das Recht die genesungs Kosten von dem Mann zu verlangen ???

Hallo!

Klar kann sie das und sollte es auch durchsetzen !
 
Oder soll die Versichertengemeinschaft die Behandlungskosten tragen ?
Hier gibts einen Verursacher. Und es ist immer so, Verursacher zahlt.

Im Urteil gings um die Strafe und um das Schmerzensgeld/Schadenersatz für den Geschädigten.
Oder etwa nicht ?

Wieso sollten die Kosten der Krankenkasse/BG im Urteil abgegolten sein ? Das geht doch gar nicht. Die standen weder fest noch waren die im Verfahren überhaupt eingeklagt gewesen. Genauso wie mögliche Forderungen der Bahn für Sachschäden oder Reinigungskosten noch kommen können.

mfG
duck313

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe das genauso wie duck313. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die BG vom SGB VII her gezwungen ist, die Behandlungskosten vom Straftäter einzufordern. Denn sie muss finanzielle Schäden von ihrer Versichertengemeinschaft fernhalten. Sonst würden die Behandlungskosten in die Berechnung der Gefahrklasse des Geschädigten fließen und damit diese Gefahrklasse ungerechtfertigterweise erhöhen.

MfG

Dietmar Richter

Danke es wurde sehr geholfen…

Vielen dank

Hoi.

Der Zivilprozess war wohl der vom Verletzten, dort dürfte es um Schmerzensgeld gegangen sein. 

Jetzt folgt eben die Regreßnahme seitens der Unfallversicherung:
§116 SGB X

„(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz beziehen.“

Die BG hat wohl dem Verletzten Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalles gezahlt und will die nun erstattet haben. So ist der Lauf der Dinge.

Ciao
Garrett

Hallo zusammen, eure hilfe wird benötigt.

Ein Mann hat eine Schlägerei an der S-Bahn. Er ist somit
angeklagt worden.
Strafrechtlich wurde er verurteilt und der Zivilprozess ist
mit einem Ausgleich ausgegangen.
Nun kommt die Berufsgenossenschaft vom beschädigten und möchte
von dem Mann, die kompletten Kosten erstattet haben. Der
Richterliche Beschluss viel aber aus das keine weiteren Kosten
entstehen können.
Hat die Berufsgenossenschaft das Recht die genesungs Kosten
von dem Mann zu verlangen ???

Ja. Eine zivilrechtliche Einigung besteht lediglich zwischen dem Opfer und dem Täter im Hinblick auf Schmerzensgeldzahlungen. Auf Ansprüche Dritter kann der Geschädigte vor Gericht überhaupt nicht wirksam verzichten.

Der finanzielle Hauptschaden ist nun aber sicherlich der für Heilbehandlung, Reha, eventuell eine Invaliden- oder Hinterbliebenenrente, die ein Arbeitsleben lang zu zahlen ist.

Ergänzend wird auch der Arbeitgeber des Opfers an den Täter herantreten, weil die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber zu bezahlen sind und eventuelle Kosten für Einarbeitung und Beschäftigung einer Ersatzkraft anfielen.

In Summe kann man sagen, dass da, wo die deutsche Strafjustiz regelmäßig versagt, nämlich bei der nachhaltigen Unschädlichmachung von Gelegenheits-Gewalttätern, das Zivilrecht zu einer regelrechten Existenzvernichtung führen kann, und das ist auch gut so.

Eine Privatinsolvenz führt nämlich nicht zu einer Restschuldbefreiung, soweit die Schulden auf einer Straftat beruhen.

Gruß
smalbop

Danke an alle für die die hilfreichen antworten.