Berufsgenossenschaft Verletztengeld/übergangsgeld

Hallo,
hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage.

Folgendes ist passiert:
Am 20.10.2009 hatte ich einen Arbeitsunfall-Krankenhaus-2x Reha usw. In meinem alten Beruf kann ich nicht mehr arbeiten. Ich sollte ab 9.August 2010 eine Techniker-Ausbildung machen. Aus verschiedenen Gründen (nicht mein verschulden) wurde die Schule erst verschoben und dann ganz abgesagt.Ich habe eine andere Schule gefunden,aber aufgrund der Verspätung von nunmehr 5 Wochen habe ich nach einer Woche wieder aufgehört, weil der Stoff nicht aufzuholen war (für mich).
Jetzt mein Problem: Die BG hat mir bis zum 8.August Verletztengeld gezahlt und ab 9.August Übergangsgeld weil ich ja in einer Maßnahme war. Aber jetzt bin ich wieder zu Hause und soll nächstes Jahr einen neuen Versuch starten. Müsste die BG jetzt nicht wieder Verletztengeld zahlen??? Als Laie kann ich das aus dem Sozialgesetzbuch leider nicht herauslesen. Meine sehr „unhöfliche“ BG-Sachbearbeiterin sagt nein, aber erklären kann (oder will??) sie es mir nicht erklären.

Hallo!

Verletztengeld ist ja solange zu bezahlen, bis keine AU mehr vorliegt. Wenn man erkennt, dass der Verletzte nicht wieder arbeitsfähig wird, ist eine Rente zu zahlen.
Wenn jemand durch eine Schulungsmaßnahme wieder arbeitsfähig werden soll, wird das Verletztengeld durch das Übergangsgeld abgelöst.
Es muß jedoch wieder Verletztengeld gezahlt werden, wenn
die Maßnahme endet oder beendet wird und man noch weiter AU ist.

Daher gilt eben wieder §45 Abs.2 SGB VII:
"(2) Verletztengeld wird auch erbracht, wenn

  1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind,
  2. diese Maßnahmen sich aus Gründen, die die Versicherten nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar an die Heilbehandlung anschließen,
  3. die Versicherten ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können oder ihnen eine andere zumutbare Tätigkeit nicht vermittelt werden kann oder sie diese aus wichtigem Grund nicht ausüben können und
  4. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 erfüllt sind.

Das Verletztengeld wird bis zum Beginn der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht."

Das nennt sich auch „Übergangs-Verletztengeld“ - Wartezeit Reha bis zur Schulungsmaßnahme.

Es gibt auch noch den §51 SGB IX:
"§ 51 Weiterzahlung der Leistungen
(1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich , während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, und können diese aus Gründen, die die Leistungsempfänger nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden, werden das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld oder das Übergangsgeld für diese Zeit weitergezahlt, wenn

  1. die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder
  2. ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann."

Wenn aber die BG der Meinung ist, der Abbruch der Maßnahme war nicht gerechtfertigt, dann will die BG auch nicht mehr zahlen. Das muß sie aber schriftlich per Bescheid begründen.

Leider ein sehr schwieriges Gebiet, daher wohl auch die Funkstille der BG. Aber gibt es den jetzt ne Rente der BG, weiter Übergangsgeld oder wovon lebt man?

Ciao
Garrett

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also momentan beziehe ich Übergangsgeld da ich ja noch AU geschrieben bin, und erst im August 2011 mit der Weiterbildung beginne.
Eine Rente bekomme ich (noch) nicht, war erst gestern bei einem Gutachter der BG.
Im allg. muß ich sagen das sich die BG um überhaupt nichts kümmert,habe mich um alles selbst gekümmert. Der Vorschlag es 5 Wochen später an einer anderen Techniker-Schule zu versuchen stammt auch von mir. Es war auch von vorn herein klar das es nur ein Versuch ist und auch schief gehen kann. Deswegen dürfte die BG nicht auf stur stellen. Also wenn ich alles richtig verstehe, müsst ich also Verletztengeld statt Übergangsgeld erhalten ?!?

Danke und Grüße

Hallo!

Ja, so lese ich das.

Es gibt zwar einen Widerspruch in den beiden Vorschriften, die ich zitierte, weil die zweite Vorschrift sowohl von Verletztengeld als auch von Übergangsgeld spricht.

Aber der Grundanspruch kommt vom Arbeitsunfall aus der Vorschrift des §45 SGB VII, sowas nennt man auch lex speciales. Es gilt eben immer dass spezielle Recht vor dem allgemeinen Recht. Kennt man aus dem Arbeitsrecht: erst in den Arbeitsvertrag, dann in den Tarifvertrag schauen und wenn dort nix geregelt wurde, sucht man im BGB.
Daher ruhig einen Antrag auf Zahlung von Verletztengeld ab Ende der (schiefgelaufenen) Maßnahme stellen.

Und ich würde mal den Hinweis auf eine richtige Heilverfahrenssteuerung/Reha-Management machen. Nach §26 Abs.2 SGB VII
(2) Der Unfallversicherungsträger hat mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig

  1. den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern,

2. den Versicherten einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,"

Das ist eine Kernaufgabe einer BG!! Wozu haben die sonst Reha-Manager und Berufshelfer?
Aber darauf würde ich erst hinweisen, wenn die die Zahlung des Verletztengeldes weiter verweigern. Mal will ja noch was in der Hinterhand haben…

Viel Glück!

Ciao
Garrett

Hallo und nochmals Danke für die schnelle und sehr hilfreiche Auskunft.
Habe heute nochmals angerufen und Sachlage erklärt.Erste Sachbearbeiterin war überfordert, die zweite wollte mich zurückrufen, beim wollen ist es bis jetzt geblieben.
Mein Berufshelfer auch noch angerufen, der sagte mir das wenn man einmal Übergangsgeld bekommt, man nicht mehr in das Verletztengeld zurückkommen kann. Außerdem hat er gesagt, das ich ja eine Zusage zur Teilhabe am Arbeitsleben für August 2011 habe, und somit in einer Maßnahme bin ?!?. Mal sehen was herauskommt falls ich jemals einen Rückruf erhalte.

Danke für die Hilfe und Unterstützung