Hallo!
Verletztengeld ist ja solange zu bezahlen, bis keine AU mehr vorliegt. Wenn man erkennt, dass der Verletzte nicht wieder arbeitsfähig wird, ist eine Rente zu zahlen.
Wenn jemand durch eine Schulungsmaßnahme wieder arbeitsfähig werden soll, wird das Verletztengeld durch das Übergangsgeld abgelöst.
Es muß jedoch wieder Verletztengeld gezahlt werden, wenn
die Maßnahme endet oder beendet wird und man noch weiter AU ist.
Daher gilt eben wieder §45 Abs.2 SGB VII:
"(2) Verletztengeld wird auch erbracht, wenn
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind,
- diese Maßnahmen sich aus Gründen, die die Versicherten nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar an die Heilbehandlung anschließen,
- die Versicherten ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können oder ihnen eine andere zumutbare Tätigkeit nicht vermittelt werden kann oder sie diese aus wichtigem Grund nicht ausüben können und
- die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 erfüllt sind.
Das Verletztengeld wird bis zum Beginn der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht."
Das nennt sich auch „Übergangs-Verletztengeld“ - Wartezeit Reha bis zur Schulungsmaßnahme.
Es gibt auch noch den §51 SGB IX:
"§ 51 Weiterzahlung der Leistungen
(1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich , während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, und können diese aus Gründen, die die Leistungsempfänger nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden, werden das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld oder das Übergangsgeld für diese Zeit weitergezahlt, wenn
- die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder
- ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann."
Wenn aber die BG der Meinung ist, der Abbruch der Maßnahme war nicht gerechtfertigt, dann will die BG auch nicht mehr zahlen. Das muß sie aber schriftlich per Bescheid begründen.
Leider ein sehr schwieriges Gebiet, daher wohl auch die Funkstille der BG. Aber gibt es den jetzt ne Rente der BG, weiter Übergangsgeld oder wovon lebt man?
Ciao
Garrett