Berufsgenossenschaft wenn in Irland angestellt - in DEU arbeitend

Liebe Experten,
ich bin bei einem irischen unternehmen angestellt, arbeite aber zu 99,9% in Deutschland. Die Taetigkeit kann man als „Gebrauchmaschninenhandel“ (Baumaschinen, Nutzfahrzeuge) beschreiben. Eine der wesentlichen Aufgaben besteht darin, Kunden zu gewinnen/betreuen, die ueber einen „Online-Marktplatz“ ihre Maschinen verkaufen oder kaufen. Das bedeutet ich fahre pro Monat ca. 5000-7000 km im PKW um diese Kunden zu besuchen. Ausserdem besichtige ich Maschinen um deren Wert einzuschaetzen. Das Unternehmen hat ihren offiziellen Sitz (Europa) nur in Dublin, Irland, ist aber in allen Laendern, wo sie Geschaefte abwickelt, steuerlich registriert.
Ist das irische Unternehmen verpflichtet einer deutschen Berufsgenossenschaft beizutreten, damit ich als Mitarbeiter ordentlich abgesichert bin? Oder bin ich in der Pflicht?
Vielen Dank fuer eine baldige Rueckantwort!
Beste Gruesse, Heiner Rademaker, Berlin

Hallo Herr Rademaker,

soweit Sie auch gesetzlicher Vertreter des irischen Unternehmens in der Bundesrepublik sind, wären Sie verpflichtet, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Soweit für die Vertretung ( z.B. Gewerbeanmeldung etc ) eine andere Person verpflichtet wurde, wäre diese für die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern zuständig.

In Ihrem Falle sehe ich die Betreung der Internetplattform als Unternehmensgegenstand, der Handel findet hierüber statt, Sie selbst handeln nicht mit den Maschinen ( Ladengeschäft o.ä. ist nicht vorhanden ).

In Frage kommen die BG für Großhandel und Warendistribution und die Verwaltungs-BG. In beiden Berufsgenossenschaften besteht keine Unternehmerpflichtversicherung, eine Anmeldung bei der BG löst - soweit keine Arbeitnehmer beschäftigt werden - keine Beitragsverpflichtung aus

( Achtung: Soweit Sie bei der BG für Großhandel und Warendistribution als Einzelhandel eingestuft werden, kann es zu einer Unternehmerpflichtversicherung kommen. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihr Unternehmen nicht als Einzelhandel deklariert werden kann )

Ob Sie selbst tatsächlich Bechäftigter oder Unternehmer (selbständig) sind, sollten Sie durch einen der Sozialversicherungsträger klären lassen.

Hierbei geht es um die Voraussetzungen der Ein-und Ausstrahlung deutscher/irischer Sozialversicherungsrechte.

Nach dem was Sie über sich geschrieben haben, wäre zu vermuten, dass Sie als Selbständiger eingeordnet werden.

Grüße aus Hamburg
( sonnig und warm 30° )

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Dafür löst die Berufsgenossenschaft seine Haftung für Arbeitsunfälle gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Darüber hinaus stehen auch Unternehmerinnen und Unternehmer selbst unter Versicherungsschutz.
Rufen Sie bitte bei einer BG an, da ich nicht weiss ob Irland das gleiche Recht hat wie in Deutschland besteht.
Gruss Walter Schlotter

Hallo Heiner,
es kommt auf die Art Deiner „Entlohnung“ an.
Als Handelsvertreter nach § 84 HGB bist Du selbst verantwortlich und kannst Dich direkt bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft als „freiwilliges Mitglied“ anmelden: www.vbg.de/unternehmen
Wird ein Festgehalt gezahlt, ist die Absicherung der Arbeits- und Wegeunfaelle Sache des Arbeitgebers.
Wie der Umfang und die Leistungen der Berufsgenossenschaft in Irland ist, entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich bei Bedarf gerne ermitteln.
Die Kosten fuer die „freiwillige Versicherung“ liegen bei ca 300 Euro im Jahr.

Liebe Experten,

ich bin bei einem irischen unternehmen angestellt, arbeite
aber zu 99,9% in Deutschland. Die Taetigkeit kann man als
„Gebrauchmaschinenhandel“ (Baumaschinen, Nutzfahrzeuge)
beschreiben. Eine der wesentlichen Aufgaben besteht darin,
Kunden zu gewinnen/betreuen, die ueber einen
„Online-Marktplatz“ ihre Maschinen verkaufen oder kaufen. Das
bedeutet ich fahre pro Monat ca. 5000-7000 km im PKW um diese
Kunden zu besuchen. Ausserdem besichtige ich Maschinen um
deren Wert einzuschaetzen. Das Unternehmen hat ihren
offiziellen Sitz (Europa) nur in Dublin, Irland, ist aber in
allen Laendern, wo sie Geschaefte abwickelt, steuerlich
registriert.
Ist das irische Unternehmen verpflichtet einer deutschen
Berufsgenossenschaft beizutreten, damit ich als Mitarbeiter
ordentlich abgesichert bin? Oder bin ich in der Pflicht?
Vielen Dank fuer eine baldige Rueckantwort!
Beste Gruesse, Heiner Rademaker, Berlin

Wenn sie in Deutschland zu einen so hoihen Anteil arbeite muss m.E. ihr Arbeitgeber sie hier bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Ich denke , dass die VBG in Hamburg zuständig ist Tel. 040/51460
Sie sollten aber einmal mit ihrem Arbeitgeber sprechen, ob sie sich nicht als „Selbständiger“ freiwillig bei der VBG versichern sollten, das wäre für ihren Arbeitgeber wesentlich preiswerter.