Wenn es eine solche Rente ist, wie Sie schreiben, dann ist diese steuerfrei nach dem von Ihnen genannten Paragraph. Die Rente ist dann auch nirgends in der Steuererklärung anzugeben.
Man kann aber eine Kopie des Rentenbescheids beilegen, damit das Finanzamt davon Kenntnis hat. Vielleicht wird auch nachgefragt, wovon der Betroffene lebt, wenn die sonstigen Einnahmen nur gering sind.
Man sollte aber aufpassen, dass das Finanzamt nicht (aus Unwissenheit) die Rente einfach in den Computer eingibt. Also Steuerbescheid genau konrollieren.