ich habe eine frage. mein freund hat letztes jahr ein nebengewerbe angemeldet. nun habe wir vor ein paar wochen den bescheid von der berufsgenossenschaft bekommen und sollen was bei 400 € zahlen. er betreibt das gewerbe allein und umsätze gab es nur letztes jahr april (das tut ja nicht zur sache). müssen nun die beiträge gezahlt werden obwohl er wie geschrieben allein das gewerbe betreibt, er ja im grunde versichert ist (er studiert u ist über seine mut versichtert). und im einzelhanden die gefahrenklasse nicht hoch ist.
Die Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Unfallversicherungen für Angestellte und Arbeiter. Nur auf Antrag kann sich auch der Unternehmer gegen Unfall während der Berufsausübung versichern.
Deshalb vermute ich, daß hier etwas schief gelaufen ist. Normalerweise meldet sich die BG nach der Gewerbeanmeldung mit einem Fragebogen zur Gefahrenklasse, Anzahl der Beschäftigten etc. Außerdem meldet sich die BG jährlich und erfragt geleistete Arbeitsstunden usw. Wurde etwas verschlafen, Meldungen nicht abgegeben, so daß die BG die Bemessungsgrundlagen geschätzt hat?
Kläre das bitte. Ansonsten kann ein Anruf bei der BG helfen.
Hay!
Also als Unternehmer bist du automatisch „Zwangsmitglied“ der zugehörigen Berufsgenossenschaft, die dich bei Arbeitsunfällen versichert. Das ist leider so. Da machen die ja nun auch keinen Unterschied, ob und wie viel Geld du verdient hast. Wenn dein Freund das alleine betreibt, dann muss doch sicher auch nur er in die Berufsgenossenschaft.
Ich kenne das aus meiner Berufsgenossenschaft so, dass man sich von der Mitgliedschaft befreien lassen kann, wenn man eine geringfügige Beschäftigung ausübt, das heißt, dass er nur max. 15 Stunden wöchentlich arbeitet oder im Jahr nicht mehr als 2 Monate bzw. 50 Tage. Wie das bei euch der Fall ist, das weiss ich natürlich nicht. Ich denke, dass es auch keine Rolle spielt, ob er auch studiert und dort versichert ist, denn es geht ja um die Unfallversicherung in seinem „Beruf“. Da würde ich mich aber nochmal genau schlau machen.