Berufsgenossenschaftszuständigkeit bei Wegeunfall 1987

1987 hatte ich einen Wegeunfall, bei dem ich eine Radiusfraktur erlitt. Der Unfall wurde damals vom Betrieb (gab es da schon Berufsgenossenschaften in der DDR?) anerkannt und ich bekam für die Zeit der Krankschreibung mein volles Gehalt weiter. Vor ca. 4 Jahren hatte ich im gleichen Arm Gelenksblockaden im Handgelenk und lt. MRT-Befund waren damals beim Unfall bei 2 Gelenkknöchelchen die Sehnen gerissen. Das war damals auf dem Röntgenbild nicht zu sehen. Im Laufe der Jahre entwickelte sich bei mir eine Radiokarpalarthrose, die lt. Handchirurg nur noch per Arthrodese behandelt werden kann, sobald die Schmerztoleranzgrenze erreicht ist. Meine Frage ist jetzt: Kann ich diese Behandlung auch über die BG gehen lasse und wie finde ich heraus, welche das damals war. Macht es Sinn, einen Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen?

Wende dich entweder an die aktuell zuständige BG deines Arbeitgebers, bei Nichterfolg an die Gewerbeaufsicht oder das Amt für Arbeitsschutz (je nach Bundesland) oder auch an deine Krankenkasse.
Theoretisch werden die Folgen des Unfalls von der BG als Arbeitsunfall anerkannt.

Hallo Heidi,

Also, BGen gab es in der DDR nicht, da sie ja meist in staatlichen Konglomeraten zusammengefasst waren. Allerdings haben die BGen die Ostbetriebe übernommen.

Ich bin nicht zu 100% bewandert, wie mit „Alt-Unfällen“ umgegangen wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass man sich nach 1990 damit melden konnte.

Welche Berufsgenossenschaft nun zuständig ist, müssen Sie selbst wissen.

Leider schreiben Sie nicht, in welcher Branche (Holz? Metall? Elektro? Bau? Verwaltung?) Sie zum Zeitpunkt tätig waren.

Sie hinterlassen leider zu wenige Informationen, als dass ich Ihnen um per „Ferndiagnose“ beantworten könnte, ob die Beantragung eines Behindertenausweises erfolgversprechend wäre. Am besten wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausarzt.

Freundliche Grüße

Martin Kremmel

Hallo MäcRüüd, danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist nur, unmittelbar nach der Wende war die BG Maschinenbau/Elektrotechnik Dresden für meinen Betrieb zuständig, bis er 1991 dann abgewickelt wurde. Ca. 3-4 Jahre später erfolgte in diesen Gebäuden die Gründung einer Zweigniederlassung eines Automobilzulieferers mit der gleichen BG. In den letzten 15 Jahren wurden auch bei den BGs die Karten neu gemischt und inzwischen ist für diesen Betrieb die Holz- und Metall-BG in Düsseldorf zuständig. Wer soll da noch durchblicken? Ich habe mal mein Problem auf Verdacht an den Hauptverband der gewerblichen BGs in Sant Augustin und an den DGB in Leipzig geschrieben. Habe aber noch keine Antwort. Aber deine Tips könnte auch hilfreich sein. Ich versuch das mal. Danke.

Hallo Martin, danke für deine schnelle Antwort. Die Branche, in der ich tätig war, war der Elektromaschinenbau. Mir ist auch bekannt, dass die West-BGen alle Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle, die zu DDR-Zeiten anerkannt wurden, lt. Einigungsvertrag aufarbeiten sollten. Wo könnte ich hier mit meiner Suche beginnen? Danke.

Da würde ich einfach mal bei der BG Energie, Textil, Metall und Elektro anfragen.

http://www.bgetem.de/die-bgetem

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
D-50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
Telefax: 0221 3778-1199
E-Mail: [email protected]

Viel Glück

Martin Kremmel

Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen macht auf jeden Fall Sinn; unabhängig der Zuständigkeiten seitens BG.
Das mit dem HVBG ist eine gute Idee, vielleicht kommt dabei etwas heraus. Nach den neugemischten Karten bei den BGen könnte eventuell auch die BG ETEM Informationen über deine spezielle Unfallgeschichte besitzen. VIele Grüße und viel Glück bei deiner Recherche. Gerne darfst du mich auf dem laufenden halten.

Hallo Heidi,

wenn ein Arzt Dir bescheinigt, dass deine Beschwerden durch den damaligen Unfall verursacht werden, ist immer noch die Berufsgenossenschaft zuständig und wird die Behandlungskosten übernehmen.
Gruß Joachim

Hallo Martin, vielen Dank für den Tip mit der BG ETEM. Habe denen mein Problem geschildert. Gern halte ich Dich auf dem Laufenden.
Viele Grüße Heidi

Hallo Joachim, vielen Dank für Deine Antwort. Die Frage ist nur: welche von den vielen BGs nun zuständig ist. Habe mich inzwischen an verschiedene BGs gewandt, auch an den Hauptverband der BGs. Mal sehen, was `rauskommt. Viele Grüße Heidi

Freut mich. Viel Glück. :smile:

MFG

Martin Kremmel

Hallo Heidi,

das sollte man behandeln lassen aber da müsste man dann gegebenenfalls mit der Krankenversicherung sprechen.

Gruß
Makler27

Hallo
wenn es eine Vorerkrankung gegeben hat ist es immer schwer sich auf eine jetztige in der Vergangenheit schon geschehene zu beziehen.
Die Unfallmeldungen können nachvollzogen werden. Anfrage bei der Bg deines PLZ Bezikes und dann die gemeldete Unfallmeldung anfragen. Sich dann auch mit dem TAB in Verbindung setzen, welcher einem dann auch entsprechend berät.
Gruß, Wolle

Hallo Martin, ich habe vor ca. 1 Woche einen Fragebogen von der BGETEM bekommen, den ich ausgefüllt und mit allen relevanten Befunden wieder zurückgeschickt habe. Mal sehen, was die dazu sagen. Ich gebe Dir dann Bescheid. Viele Grüße Heidi

Hallo Wolle58, vielen Dank für Deinen Rat. Habe mich inzwischen auch mit der BGETEM in Verbindung gesetzt. Was ist der TAB?
Viele Grüße Heidi

Hallo Makler27, vielen Dank für Deine E-Mail. Eine Behandlung ist in naher Zukunft mit Sicherheit notwendig, aber bis dahin werde ich erst mal sehen, ob eine BG die Kosten übernimmt.
Viele Grüße Heidi