Berufshaftpflicht für Busfahrer

Hallo,

kennt jemand eine Berufshaftpflicht für Busfahrer (sowohl fest angestellte als auch freiberufliche)? Mein Versicherungsmakler meinte, dass das Risiko eigentlich nicht versicherbar ist, da bei Schäden, die durch oder an Fahrzeugen verursacht werden, die Haftpflicht bzw. die Kasko des Fahrzeughalters aufkommen muss. Stimmt schon, aber erstens kann den AG (Halter) niemand zwingen, seine Versicherung einzuschalten; er kann sich den ganzen Schaden auch bei den AN holen (innerhalb bestimmter Grenzen, okay, aber bei den branchenüblichen Löhnen treffen einen auch 300 oder 500 Euro verdammt hart). Außerdem kann er, wenn er seine Versicherung in Anspruch nimmt, den AN die Kosten durch evtl. Höherstufung aufbürden. Noch härter trifft’s ja die freiberuflichen Kollegen, die müssen zu 100 % haften…

Hat jemand einen Tipp?

Liebe Grüße

Felicia

Guten Tag Felicia,
Ihrer Grundannahme, wonach der AG sich an seinem angestellten
Fahrer schadlos halten kann, liegt eine Fehleinschätzung zugrunde.
Für Schäden jedweder Art, die ein angestellter Fahrer verursacht,
ist der KFZ-Halter, also der Unternehmer zuständig. Er kann im
Rahmen des Arbeitsverhältnisses seine Haftung nicht auf den Fahrer
überwälzen. Sein Unternehmerrisiko, zu dem auch die Gefährdungs-
haftung für den KFZ-Betrieb gehört, nimmt ihm keiner ab - außer
die Versicherungsgesellschaft. Etwas anderes ist die Frage, ob der
Fahrer betrunken Schaden verursacht. Innerhalb der gegebenen Grenzen
kann von der Versicherung Regress genomen werden. Ob der Unternehmer
die Regressforderung per Arbeitsvertrag automatisch an den Fahrer weitergibt, kann hier nicht beurteilt werden. Im Einzelfall ohne
Arbeitsvertragsregelung wird es dann problematisch. Aber die
Rechtsanwälte und Gerichte müssen auch leben.
Gruß
Günther

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Tag,

es gitb tatsächlich freiberufliche Busfahrer, die solche Risiken komplett selbst übernehmen?
Grüße
H.

er kann sich den
ganzen Schaden auch bei den AN holen (innerhalb bestimmter
Grenzen, okay, aber bei den branchenüblichen Löhnen treffen
einen auch 300 oder 500 Euro verdammt hart). Außerdem kann er,
wenn er seine Versicherung in Anspruch nimmt, den AN die
Kosten durch evtl. Höherstufung aufbürden.

Also, wenn er angestellt ist, dann haftet der AN höchstens wenn’s grob fahrlässig/vorsätzlich ist, und dann würde auch keine Versicherung haften.

trifft’s ja die freiberuflichen Kollegen, die müssen zu 100 %
haften…

Glaub ich so auch nicht, aber falls sowas tatsächlich der Fall sein sollte, dann würde sowas im Vertrag ausschließen.

Er ist dann als Fahrer Subunternehmer des Busunternehmens - der Kunde hat einen Vertrag mit dem Busunternehmen.

Der Fahrer hat einen Vertrag mit dem Busunternehmen und haftet daraus - die Frage wäre was? und wofür?

Ach ja - und als Unternehmer braucht er (sollte - kann) eine Betriebshaftpflicht!

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Günther, da sind wir mal einer Meinung, auch wenn das schon grenzwertig Rechtsberatung war!

Und der freiberufliche Fahrer - nun der ist Unternehmer und schließt eine Betriebshaftpflicht ab, obwohl der Kunde erst den Busunternehmer und dessen Betriebshaftpflicht oder KfZ-Haftpflicht ggf. den Fahrer in regress nimmt - deshalb sollte der versichert sein.

Dafür gibt es dann Versicherer!

TEAM: Vollzitat entfernt