Hallo,
ich arbeite nebenbei als Gästeführer bzw. Reiseleiter und bin mit Busgruppen unterwegs (Tagestouren).
Das geschieht auf „Selbständigkeitsbasis“. Hohe Beträge fallen dabei nicht an, es ist mehr Hobby. Die Aufträge bekomme ich von Reisebüros bzw. Hotels, die auch das Ziel festlegen. Ist ja ganz nett zwischendurch einen Ausflug zu machen und noch dazu ein wenig Geld zu verdienen.
Nun habe ich gehört, daß man dabei „mit einem Fuß im Schuldturm steckt“, sollte dabei etwas passieren. Hat jemand Erfahrung in diesem Metier? Ich benutze öffentliche Strassen, ich brauche den Bus nicht zu lenken - wofür soll ich bei einem Unfall(?) haften?
Ich bedanke mich im voraus.
Gruß
Jossi
Hallo Jossi Brenner,
Nun habe ich gehört, daß man dabei „mit einem Fuß im
Schuldturm steckt“, sollte dabei etwas passieren. Hat jemand
Erfahrung in diesem Metier? Ich benutze öffentliche Strassen,
ich brauche den Bus nicht zu lenken - wofür soll ich bei einem
Unfall(?) haften?
befindet sich die Reisegruppe denn die ganze Zeit über im Reisebus, so wie bei einer Stadtrundfahrt?
Oder wird nicht auch schon einmal ausgestiegen und irgendeine Sehenswürdigkeit besichtigt?
Spätestens da könnten dann nämlich Ihre Haftungsrisiken lauern.
Bsp.: Sie führen eine Gruppe zu einer Schluchtenbesichtigung. Von oben löst sich ein Stein und trifft jemanden aus der Gruppe.
Man wirft Ihnen anschließend vor, eine zu gefährliche Route ausgewählt zu haben und somit für den Schaden verantwortlich zu sein.
Die BHV reguliert dann berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte (gegenüber dem Anspruchsteller) ab.
Ob Ihr individuelles „Reiseführer-Risiko“ abgesichert werden kann und soll, sollte am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Fachmann (Makler, Versicherungsberater, Vertreter, Haftpflicht-Spezi, etc.) geklärt werden.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Frank hat ja eigentlich schon alles erwähnt. Ich will nochmal daraufhinweisen, dass wie gesagt die Betriebshaftpflicht auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Selbst wenn du kein Risiko bei deiner Tätigkeit siehst - und wenn dir nur einer der Teilnehmer unberechtigt an die Karre pissen will, dann schützt dich sozusagen die Haftpflichtversicherung davor.
Der Beitrag jährlich dürfte beim Mindestbeitrag liegen, das dürfte nicht die Welt kosten. Empfehlen würde ich eine Deckungssumme pauschal für Personen und Sachschäden. Bei der Höhe der Summe gehen die Meinungen sicher quer. 5 Mio sollten es schon sein. Wenn du über nen Makler suchst, wird der das richtige finden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Tag Jossi,
ich sehe zwar ein gewisses Risiko bei Ihnen, halte das aber für
vertretbar. Als Reiseführer, der - wie Sie sagen - das Ziel nicht
festlegt und seine Route per Auftrag vom Reiseunternehmer genannt bekommt, liegt Ihr Risiko aus meiner Sicht darin, dass Sie die Leute über die besichtigten Altertümer falsch informieren und diese dadurch einen Schaden erleiden können. Das eigentliche Reiserisiko (Stein auf den Kopp, Bus fällt um, Leute stolpern über ihre eigenen Füße oder fremde Hunde) liegt beim Veranstalter - Ihrem Auftraggeber.
Das Reiserisiko können Sie gar nicht übernehmen, dann würde von
Ihrem Führer- und Erklärerhonorar nix mehr übrigbleiben.
Mein Tipp: Für den Fall, dass Sie Zweifel haben, gehen Sie zum Rechtsanwalt und lassen Sie von dem diese Konstruktion rechtssicher aufdröseln. Wenn Sie zum Makler gehen, bekommen Sie auch keine Klärung, nur eine Versicherung.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn Sie zum Makler gehen, bekommen
Sie auch keine Klärung, nur eine Versicherung.
Gruß
Günther
Ganz richtig, weil der Makler nämlich, im Gegensatz zu deiner Aussage, für einen eventuellen Schaden haftet…
von daher finde ich Deinen Tipp mehr als fraglich, da auch der Anwalt das Risiko nicht ausschliessen kann.