Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage. Und zwar hat es sich letztes Jahr so ergeben, dass ich ein Gewerbe für Sekretariatsdienstleistungen angeboten habe. Es würde sich nun anbieten, für dieses Gewerbe aktiv Werbung zu machen, nur … wie ist das eigentlich mit der Haftpflicht?
Nehmen wir mal an, man baut aus Versehen einen groben Fehler in einen Brief ein. Der Kunde würde diesen Brief unterschreiben, aber wie Chefs halt so sind, lesen sie sich nicht immer alles genau durch. Wäre ich für einen Schaden, der aus einem solchen Fehler entsteht, haftbar zu machen?
Sagen wir, ich schreibe bei einer Fristsetzung für eine Zahlung versehentlich 31.10.07 anstatt 31.10.06 und der arme Kunde wartet deswegen noch ein Jahr lang auf sein angemahntes Geld und kann nicht einmal etwas machen, weil er „selber“ diese Frist gesetzt hat. Oder sagen wir, der Kunde schickt einen Brief an einen Geschäftspartner ab, dessen Namen ich falsch schreibe. Der Geschäftspartner ist sauer und will mit meinem Kunden nichts mehr zu tun haben. Bin ich dafür haftbar zu machen?
Oder ist es die Verantwortung desjenigen, für den ich einen Brief schreibe, sich genau durchzulesen, was er rausschickt? Bräuchte ich irgendeine Freistellungsklausel in meinen AGB? Oder bräuchte ich eine Versicherung? (Übrigens, ich übersetze auch - da können ebenfalls Fehler passieren.) Bis jetzt habe ich das nicht für so wichtig gehalten, aber letzte Woche habe ich für eine Anwaltskanzlei getippt, und seitdem diese Briefe durch meine Finger gegangen sind, sehe ich das ein wenig anders.
Wenn ich eine Limited anmelde und durch irgendeinen dummen Zufall wirklich mit einem hohen Betrag haftbar gemacht werde, dann macht die Limited pleite, und fertig, oder?
Schöne Grüße
Petra