Berufskleidung-Kosten der Reinigung vom Gehalt

Arbeite seit dem 1.6.`10 als Betreuerin (Alltagsbegleiterin) in einem Altenheim. Dort ist ein rotes Oberteil und weisse Hosen (Berufskleidung) erforderlich.Nun erfuhr ich, das ich für diese Sachen dann eine Reinigungsgebühr von 20,-zu zahlen habe.
Hat das Heim das Recht, mir dies ohne Rücksprache von meinem Gehalt abzuziehen?
Oder kann ich mir die Sachen selbst besorgen und selbst für die Reinigung sorgen?
Müßte man mir dann nicht auch eine Frist zum Kauf der Sachen zugestehen?
Vielen Dank für Eure Mühe bei der Beantwortung meiner Frage!
C.Gue

Hallo,

vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter.

http://www.mittelstandswiki.de/Berufskleidung

mfg

Hallöchen,

wenn Du jetzt eine Frage zum Waschverfahren etc. gestellt hättest, hätte ich Dir wohl helfen können. Aber bei diesem Thema - sorry.

Aber viel Erfolg bei der weiteren Suche nach einer Antwort und viele Grüße

Dirk

Hallo!

Wirklich auskennen, tu ich mich damit nicht. Sorry, bei uns bekommen alle Mitarbeiter Ihre Kleidung kostenfrei Jährlich gestellt und müssen sie selbst reinigen und pflegen. Ich persönlich setze die Reinigung dann von der Steuer ab. Einfach so kann der Arbeitgeber dir kein Geld abziehen, es muss irgendwo vertraglich fetsgelegt sein. schau mal im Vertrag nach. Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle direkt an die Heimleitung wenden, gegen eine freundliche Frage diesbezüglich kann ja keiner was haben.

Gruss Susi

Servus aus München,

das ist ja eine Frage für Personalrechtler und es geht nicht um Reinigung als solche.
Ein wenig Ahnung hab ich jedoch davon auch und deshalb also meine unmaßgebliche, unverbindliche Meinung.
Wird vom AG eine besondere Berufsbekleidung vorgeschrieben, dann ist der AG i. d. r. für deren Stellung und Reinigung verantwortlich. Andernfalls erhält der MA eine zusätzliche Vergütung für die Anschaffung und Instandhaltung so ist er natürlich verpflichtet das zu tun. Was steht denn in dem Arbeitsvertrag? Wurde dort womöglich vereinbart, dass die 20 Euro vom AN zu zahlen sind, dann wird wohl nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen.
Im Übrigen stellt sich die Frage - zahlen die anderen MA? Wollen Sie Ihr Recht durchsetzen und sich gegenüber der Geschäftsleitung schon am Anfang unbeliebt machen oder glauben Sie, dass das nichts ausmacht, wenn Sie sich auf die Hinterbeine stellen, liegt Ihnen was an dem Arbeitsplatz, das müssen Sie einschätzen, ich kenne das Arbeitsklima und wie nötig man Sie dort braucht nicht. Kurzum, ich denke es ist unrecht wenns verlangt wird aber im Einzelfall wirds wohl praktiziert. Grad hab ich auf Nachfrage gehört, dass dies in Kliniken übliche Praxis ist, allerdings muß es Vertraglich fixiert, wenigstens vor Einstellung
mitgeteilt werden. Nun haben Sie zwei Meinungen.
Alles Gute

Vielen Dank für die Info, 20- wohl einmalig, Blusen über Firma, Hosen kaufe ich selbst und rechne sie bei LohnSteuer unter Werbungskosten ab! Bis 100,- möglich, kommt aus!
C.Güntter

Hallo Dirk,
Blusen von Arbeitgeber, Hosen kaufe ich mir selbst. Die 20,- wohl nur Beteilung bei Anschaffung, Reinigung dann aber wohl komplett Arbeitgeber, Hosen privat also selbst waschen. In Lohnsteuer Klamotten bis zu 100,- unter Werbungskosten absetzbar, versuche mein Bestes. Herzlichen Dank und Gruß zurück, C.Güntter

Hallo Susi,
danke für deine mühe, alles geklärt.
lg zurück, c.Güntter

Vielen Dank für die Info, 20- wohl einmalig, Blusen über
Firma, Hosen kaufe ich selbst und rechne sie bei LohnSteuer
unter Werbungskosten ab! Bis 100,- möglich, kommt aus!
C.Güntter

Gut - Viel Glück
Karl M.

Nochmal wegen der Berufskleidung. Meine Kollegin soll wohl monatl. Gebühr für die Reinigung zahlen. Stand aber weder im Arbeitsvertrag, noch wurde sie darüber im Vorfeld aufgeklärt. Muss es dann nicht da doch auch der Arbeitgeber zahlen?
Lg Christiane

Hallo diese Frage ist ein rechtliches Problem, was ich Dir nicht beantworten kann. Sorry
Lieben Gruß Gaby

Hallo diese Frage ist ein rechtliches Problem, was ich Dir
nicht beantworten kann. Sorry
Lieben Gruß Gaby

Hallo Gaby,

wenn Du keine Antwort weißt, brauchst Du Dich doch doch gar nicht zu melden! Ist ok, ich habe von anderen eine Antwort bekommen- muss im Vertrag stehen, ob ich zur Reinigung etwas zuzahlen muss oder mündlich abgesprochen sein.
Die Berufskleidung selbst, wenn selbstgekauft, ist bei der Lohnsteuer absetzbar! Dir einen schönen Sonntag, Gruß C.