Berufskleidung

Hallo,
folgendes Problem stellt sich für mich: der Arbeitgeber (Eisenwaren Groß-und Einzelhandel)möchte, dass die Mitarbeiter einheitliche Hemden mit Firmenlogo und Namen tragen. Die Mitarbeiter sollen sich mit 18,- Euro/Stück (gesamt 3 Stück)daran beteiligen. Muss der MA die Kosten übernehmen und ist er verpflichtet diese Hemden zu tragen, bzw. kann ein einzelner MA sich ausschließen?
Gruß
GD

Hallo,

Tragepflicht von Dienstkleidung bedeutet, daß sie der AG voll bezahlen muß. Dieses Urteil sollte m. E. anwendbar sein:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
Wolfgangs Link sieht sehr gut aus.
Wenn der AG bestimmen will, dass die Kleidung getragen werdn soll, muss er sie auch zahlen.
Wenn der AN slebst bezahlen soll, kann er auch selbst bestimmen.

Im der Realität, sollte man den AG überreden, dass die Firma die Uniform anschafft. Sie kann es ja auch steuerlich geltend machen :wink:

private Meinung
Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Das Gespräch wurde bereits gesucht. Leider bleibt der AG bei seiner Meinung, dass der AN einen Teil selbst bezahlen soll, damit er besser auf die Sachen aufpasst. Nur wie ist das mit der Tragepflicht? Kann sich ein einzelner davon ausschließen?
Gruß
GD

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]