Hallo Nicolai!
…könntest Du eigentlich mittlerweile schon mitbekommen haben
(wozu schreibt man eigentlich Profile ?)…
Entschuldigung, Dich hab ich schon fast vergessen, Du bist ja nicht so präsent hier.
Aber Du hast mir schon mehrmals kompetent geholfen.
Also, was willst Du wissen ?
Alles.
p.s. : Antworten können (berufsbedingt) einige Tage dauern.
Ist klar, und kein Problem.
Vorausschickend : kein Fahren ohne „Fahrerkarte“ und
„C-95-Zertifizierung“.
Ich möchte mich vorher noch mal kurz erklären:
Arbeite also in einer sehr großen Firma, die auch noch eine eigene LKW-Flotte hat,
aber wie so üblich, wird natürlich zum Teil auch von Sub-Unternehmern gefahren.
Meine bisherige Arbeit wurde mir lästig,
und mir wurde dann vor etwa einem Jahr angeboten, für ein halbes Jahr befristet, als betriebseigener Kraftfahrer zu arbeiten, weil sich da viele Überstunden angesammelt haben, und auch ein hoher Krankenstand besteht.
Ich hab das gern gemacht, das hat auch gut geklappt, auch mit den Drehschemelanhängern ging das von Anfang an relativ gut. Keine Unfälle, nicht krank, nix kaputtgefahren, gut durch das Schneechaos gekommen, bis auf einen rausgezogenen Luftschlauch vom Hänger hatten die keinen Ärger mit mir, und hätten mich auch gern behalten.
Aber nach dem halben Jahr habe ich dann sozusagen meinen Traum-Job in der Fa. bekommen, in der Betriebstechnik / Instandhaltung, allerdings weiss man in der heutigen Zeit nie, wie lange sowas geht, und so dachte ich, immer mal Sonnabends fahren, damit man in Übung bleibt, kann nicht schaden. Und es wird ja auch bezahlt.
So, der neue Neben-Arbeitgeber wäre also so ein Sub-Unternehmer.
Bei meinem Haupt-Arbeitgeber muss ich das genehmigen lassen, das ist aber kein Problem. (Die sind ehr froh, dass da für Notfälle noch paar sofort einsatzbereite Kraftfahrer in Reserve sind)
Fahrerkarte ist vorhanden, und noch gültig.
Eintrag 95 hab ich noch nicht, hab aber C1E von 1996, da wäre also noch 1 Jahr Zeit mit der Weiterbildung, wie ich eben nachgeforscht habe. Würde ich aber demnächst machen, wenn alles läuft.
Bedienung von Kontrollgerät und Mautgerät ist mir vertraut.
Ladungssicherung ist bei den Sachen die ich dann transportiere, kein Problem. Das sind Transportboxen, mit entsprechend passenden Haltevorrichtungen im Fahrzeug.
So, nun zu den Fragen:
Wenn ich fahre, muss ich ja die letzten 28 Tage nachweisen.
Das letzte mal bin ich am 31.12. 2012 gefahren, ich kenne da die „Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage“.
Wenn ich zu ersten Mal fahre, brauche ich die ja.
Muss ich die von meinem Haupt-Arbeitgeber ausstellen lassen, oder vom „neuen Chef“ ?
Brauche ich einen Arbeitsvertrag als Aushilfsfahrer, den ich mitnehmen muss?
Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung, Rentenversicherung, muss ich da Unterlagen mitführen?
Auf der Internetseite vom BAG habe ich gelesen, dass es bei einer Kontrolle vorteilhaft sein kann, wenn man als Aushilfsfahrer nachweisen kann, dass man tatsächlich so einer ist. Den Arbeitsvertrag von meinem Haupt-Arbeitgeber mitnehmen?
Kannst Du mir erklären, warum, und was der Unterschied zu einem „echten“ Kraftfahrer bei so einer Kontrolle ist ?
Ich werde dann also immer Sonnabends fahren, so von 15.00 bis 21.00.
Pause werde ich machen müssen.
Was ist, wenn ich jetzt angenommen irgendwie durch einen Stau oder sowas nach 22.00 (Sonntagsfahrverbot) noch unterwegs bin?
Na, das ist schon eine ganze Menge an Fragen,
wenn Du vielleicht noch irgendwelche anderen Tipp´s und Hinweise für mich hast,
wäre ich auch dankbar!
MfG,
Edelherb!