Berufskraftfahrer anwesend?

Hallo!

Bevor ich hier meine Tastatur übermässig strapaziere,
frage ich mal vorsichtig,
ob es hier einen Berufskraftfahrer gibt, oder Transport-Disponenten,
der mir einige Fragen zu den Sozialvorschriften, Fahrerkarten usw. beantworten kann.
Hintergrund ist, dass ich demnächst. eine Nebentätigkeit als Kraftfahrer ausüben will,
überwiegend Sonnabends.
Ich hab ein halbes Jahr Fahrpraxis, das hat auch gut geklappt,
nun eine ander Arbeit, und würde gern nebenbei noch als Aushilfe fahren.

Nur eben die ganze Bürokratie, das ist nicht so einfach.
Ich weiss auch, dass die Polizisten ihre Probleme damit haben,
und ich möchte auch nicht anfangen, ohne das ganze komplett zu verstehen.

Kann mir da ev. jemand helfen?

MfG,
Edelherb!

…könntest Du eigentlich mittlerweile schon mitbekommen haben (wozu schreibt man eigentlich Profile ?)…
Also, was willst Du wissen ?
Vorausschickend : kein Fahren ohne „Fahrerkarte“ und „C-95-Zertifizierung“.

Gruß
nicolai

p.s. : Antworten können (berufsbedingt) einige Tage dauern.

Hallo Nicolai!

…könntest Du eigentlich mittlerweile schon mitbekommen haben
(wozu schreibt man eigentlich Profile ?)…

Entschuldigung, Dich hab ich schon fast vergessen, Du bist ja nicht so präsent hier.
Aber Du hast mir schon mehrmals kompetent geholfen.

Also, was willst Du wissen ?

Alles.

p.s. : Antworten können (berufsbedingt) einige Tage dauern.

Ist klar, und kein Problem.

Vorausschickend : kein Fahren ohne „Fahrerkarte“ und
„C-95-Zertifizierung“.

Ich möchte mich vorher noch mal kurz erklären:
Arbeite also in einer sehr großen Firma, die auch noch eine eigene LKW-Flotte hat,
aber wie so üblich, wird natürlich zum Teil auch von Sub-Unternehmern gefahren.
Meine bisherige Arbeit wurde mir lästig,
und mir wurde dann vor etwa einem Jahr angeboten, für ein halbes Jahr befristet, als betriebseigener Kraftfahrer zu arbeiten, weil sich da viele Überstunden angesammelt haben, und auch ein hoher Krankenstand besteht.
Ich hab das gern gemacht, das hat auch gut geklappt, auch mit den Drehschemelanhängern ging das von Anfang an relativ gut. Keine Unfälle, nicht krank, nix kaputtgefahren, gut durch das Schneechaos gekommen, bis auf einen rausgezogenen Luftschlauch vom Hänger hatten die keinen Ärger mit mir, und hätten mich auch gern behalten.
Aber nach dem halben Jahr habe ich dann sozusagen meinen Traum-Job in der Fa. bekommen, in der Betriebstechnik / Instandhaltung, allerdings weiss man in der heutigen Zeit nie, wie lange sowas geht, und so dachte ich, immer mal Sonnabends fahren, damit man in Übung bleibt, kann nicht schaden. Und es wird ja auch bezahlt.

So, der neue Neben-Arbeitgeber wäre also so ein Sub-Unternehmer.
Bei meinem Haupt-Arbeitgeber muss ich das genehmigen lassen, das ist aber kein Problem. (Die sind ehr froh, dass da für Notfälle noch paar sofort einsatzbereite Kraftfahrer in Reserve sind)

Fahrerkarte ist vorhanden, und noch gültig.
Eintrag 95 hab ich noch nicht, hab aber C1E von 1996, da wäre also noch 1 Jahr Zeit mit der Weiterbildung, wie ich eben nachgeforscht habe. Würde ich aber demnächst machen, wenn alles läuft.

Bedienung von Kontrollgerät und Mautgerät ist mir vertraut.
Ladungssicherung ist bei den Sachen die ich dann transportiere, kein Problem. Das sind Transportboxen, mit entsprechend passenden Haltevorrichtungen im Fahrzeug.

So, nun zu den Fragen:

Wenn ich fahre, muss ich ja die letzten 28 Tage nachweisen.
Das letzte mal bin ich am 31.12. 2012 gefahren, ich kenne da die „Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage“.
Wenn ich zu ersten Mal fahre, brauche ich die ja.
Muss ich die von meinem Haupt-Arbeitgeber ausstellen lassen, oder vom „neuen Chef“ ?

Brauche ich einen Arbeitsvertrag als Aushilfsfahrer, den ich mitnehmen muss?

Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung, Rentenversicherung, muss ich da Unterlagen mitführen?

Auf der Internetseite vom BAG habe ich gelesen, dass es bei einer Kontrolle vorteilhaft sein kann, wenn man als Aushilfsfahrer nachweisen kann, dass man tatsächlich so einer ist. Den Arbeitsvertrag von meinem Haupt-Arbeitgeber mitnehmen?
Kannst Du mir erklären, warum, und was der Unterschied zu einem „echten“ Kraftfahrer bei so einer Kontrolle ist ?

Ich werde dann also immer Sonnabends fahren, so von 15.00 bis 21.00.
Pause werde ich machen müssen.
Was ist, wenn ich jetzt angenommen irgendwie durch einen Stau oder sowas nach 22.00 (Sonntagsfahrverbot) noch unterwegs bin?

Na, das ist schon eine ganze Menge an Fragen,
wenn Du vielleicht noch irgendwelche anderen Tipp´s und Hinweise für mich hast,
wäre ich auch dankbar!

MfG,
Edelherb!

So, nun zu den Fragen:

Wenn ich fahre, muss ich ja die letzten 28 Tage nachweisen.
Das letzte mal bin ich am 31.12. 2012 gefahren, ich kenne da
die „Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage“.
Wenn ich zu ersten Mal fahre, brauche ich die ja.
Muss ich die von meinem Haupt-Arbeitgeber ausstellen lassen,
oder vom „neuen Chef“ ?

Von dem Arbeitgeber, bei dem Du die „berücksichtigungsfreien Tage“ beschäftigt warst; zusätzliche Bestätigung über „Beginn des Arbeitsverhältnisses“ vom neuen Arbeitgeber kann aber nicht schaden.

Brauche ich einen Arbeitsvertrag als Aushilfsfahrer, den ich
mitnehmen muss?

„Arbeitsvertrag“ solltest Du in jedem Fall haben, da er Dich nicht zuletzt als „berechtigte Person (zur Fahrzeugnutzung)“ ausweist; war etwa für Fahrten nach Frankreich (von den Franzosen) zwingend vorgeschrieben. Bin aber nicht auf dem Laufenden, was die derzeitigen Bestimmungen anbelangt.

Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung,
Rentenversicherung, muss ich da Unterlagen mitführen?

Ich bin Österreicher, kein Deutscher, also kann ich Dir diesbezüglich leider nicht weiterhelfen (steht in Österreich ohnehin im Dienstvertrag).

Auf der Internetseite vom BAG habe ich gelesen, dass es bei
einer Kontrolle vorteilhaft sein kann, wenn man als
Aushilfsfahrer nachweisen kann, dass man tatsächlich so einer
ist. Den Arbeitsvertrag von meinem Haupt-Arbeitgeber
mitnehmen?

Sollte eigentlich auch der Dienstvertrag als „geringfügig beschäftigt“ ausreichen; ich weiß aber nicht, inwiefern sich deutsche und österreichische Dienstverträge in ihren Einzelheiten unterscheiden.

Kannst Du mir erklären, warum, und was der Unterschied zu
einem „echten“ Kraftfahrer bei so einer Kontrolle ist ?

Kann ich nur Vermutungen anstellen; vielleicht etwas kulanteres Vorgehen der Kontrollorgane in Bezug auf „rechtliche Bestimmungen“ und „Pflichten des Fahrzeuglenkers“ sowie keine langen Nachfragen über „fehlende Nachweise von Arbeitszeiten, die nicht im Fahrzeug erbracht werden“.

Ich werde dann also immer Sonnabends fahren, so von 15.00 bis
21.00.
Pause werde ich machen müssen.
Was ist, wenn ich jetzt angenommen irgendwie durch einen Stau
oder sowas nach 22.00 (Sonntagsfahrverbot) noch unterwegs bin?

Theoretisch Fahrzeug am nächsten geeigneten Ort (der über die Möglichkeit zur Verkonsumation von warmen Mahlzeiten, sanitäre Einrichtungen -Dusche und WC - sowie ausreichende Beleuchtung verfügt) für die Dauer des Fahrverbotes abstellen; eine Überschreitung des Beginnes des „Sonntagsfahrverbotes“ von einer halben Stunde (toleriert werden in der Regel bis zu zwei Stunden) ist zuläßig, wenn dadurch der „Heimatort“ oder ein anderer (wie oben genannter) „geeigneter Ort“ erreicht werden kann. Üblich, bzw. erforderlich : Tagesdatenausdruck und Vermerk auf dessen Rückseite „Stau“, „Suche nach Parkmöglichkeit“, bzw. „keine Parkmöglichkeit“; wird (in Deutschland) bis zu zwei Stunden (Ermessenssache, sollte nicht ständig verwendet werden) anerkannt, bzw. toleriert.
In der Praxis schert sich kein Mensch wirklich um ein oder zwei Stunden „Überziehung“ am Samstagabend; BAGler und Polizisten sind auch üblicherweise keine „Unmenschen“.

wenn Du vielleicht noch irgendwelche anderen Tipp´s und
Hinweise für mich hast,
wäre ich auch dankbar!

Allerdings. Laß es bleiben, wenn Du keinen wirklich guten Grund dafür hast (also bspw. eine zukünftige „Karriere“ als Berufsfahrer im Auge hast, die C-95-Zertifizierung ist nicht gerade gratis und den zusätzlichen Streß am „freien“ Samstag für die (vermuteten) paar zusätzlichen Euro (nach Steuer) würde ich mir nicht antun…
Aber naja, ist Deine Sache.

Ich hoffe, daß ich Dir ein wenig weitergeholfen habe, würde das alles aber noch einmal bei der BAG (rechtsverbindliche Auskunft per Telephonat oder persönlicher Vorsprache) „gegenchecken“. Und bleib´ bei Kontrollen immer freundlich und höflich, auch wenn´s schwerfällt, weil die Typen gerade übellaunig, provokant oder „übergenau“ sind, damit steigst Du am Besten aus; und laß´ Dich auf keinen Fall auf irgendwelche „Tricks“ („funktioniert seit Jahren“) oder Manipulationen („machen wir immer, haben wir noch nie Probleme damit gehabt“, etc.) wie „Magnet“ oder „Kartenziehen zum Andocken“, usw., die Dir Dein neuer Arbeitgeber möglicherweise „anbietet“ ein, im Endeffekt trifft es immer den Fahrer…

liebe Grüße
nicolai

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Hallo Nicolai!

Danke für die hilfreiche Antwort.
Du hast damit alle Fragen beantwortet, bzw. Lösungsansätze gegeben.

Und, ja, ich bin doch entschlossen, das zu tun.
Eine Karriere als Berufskraftfahrer strebe ich eigentlich nicht an, aber man weiss in der heutigen, verrückten Zeit nie, wie es weitergeht.

Tricksereine hab ich nicht vor, früher auch nicht gemacht, und brauche ich bei dieser Fahrt auch nicht zu machen. Es ist genug Zeit, und auch kein Stress.

Ansonsten, muss ich noch anmerken, dass ich so die letzten 15 Jahre in einer Halle ehr Fliessbandarbeit gemacht habe, mit Zickenkrig vom feinsten unter den Kollegen.
Da war das als Kraftfahrer doch wie eine Erlösung, habe ich zumindest so empfunden.
Es war zwar sicher anstrengend, aber mir hat das garnichts ausgemacht, weil:

  • keiner geht Dir auf die Nerven
  • kann den ganzen Tag Radio hören
  • gerade bei uns im Gebirge die wunderschöne Aussicht
  • man hat überwiegend mit netten Leuten zu tun

Viele Grüße,
Steffen!