Hallo,
ich frage im Interesse eines guten Bekannten. Dieser liefert Waren aus an feststehende Kunden; die Auslieferungsrunde sind praktisch ein Kreis und immer gleich.
In der Vergangenheit hat er jedes Fahrzeug ( 6 Stück ) mit Navigationsgeräten ausgestattet.
Die oft brutale und unsachgemäße Bedienung durch die Kraftfahrer führte dazu zu, daß diese Geräte ständig defekt waren.
Nun die Frage:
Muß der Arbeitgeber einem Berufskraftfahrer ein Navigationsgerät zur Verfügung stellen ???
Oder reichen im Notfall Landkarten ???
Wie sieht es aus, wenn einem Kraftfahrer sein privates Navigationsgerät während einer Dienstfahrt kaputt gegangen ist ??
Ein kaufmännischer Angestellte hat ja auch seinen Kuli mitzubringen; allenfalls Ersatzminen werden gestellt.
MfG
Stefan Seidel