Berufskraftfahrer Navigationsgerät

Hallo,

ich frage im Interesse eines guten Bekannten. Dieser liefert Waren aus an feststehende Kunden; die Auslieferungsrunde sind praktisch ein Kreis und immer gleich.

In der Vergangenheit hat er jedes Fahrzeug ( 6 Stück ) mit Navigationsgeräten ausgestattet.

Die oft brutale und unsachgemäße Bedienung durch die Kraftfahrer führte dazu zu, daß diese Geräte ständig defekt waren.

Nun die Frage:

Muß der Arbeitgeber einem Berufskraftfahrer ein Navigationsgerät zur Verfügung stellen ???

Oder reichen im Notfall Landkarten ???

Wie sieht es aus, wenn einem Kraftfahrer sein privates Navigationsgerät während einer Dienstfahrt kaputt gegangen ist ??

Ein kaufmännischer Angestellte hat ja auch seinen Kuli mitzubringen; allenfalls Ersatzminen werden gestellt.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Hallo,

In der Vergangenheit hat er jedes Fahrzeug ( 6 Stück ) mit
Navigationsgeräten ausgestattet.

Die oft brutale und unsachgemäße Bedienung durch die
Kraftfahrer führte dazu zu, daß diese Geräte ständig defekt
waren.

Gibt es dafür keine Versicherung? Geben die die Adresse mit dem Hammer ein?

Nun die Frage:

Muß der Arbeitgeber einem Berufskraftfahrer ein
Navigationsgerät zur Verfügung stellen ???

Die Route kann doch vorher geplant und ausgedruckt werden. Ich denke nicht, das ein Navi Pflicht ist.

Oder reichen im Notfall Landkarten ???

Nicht nur im Notfall.

Wie sieht es aus, wenn einem Kraftfahrer sein privates
Navigationsgerät während einer Dienstfahrt kaputt gegangen ist
??

Dass muss er selbst zahlen. Warum sollte der Arbeitgeber private Dinge ersetzen?

Ein kaufmännischer Angestellte hat ja auch seinen Kuli
mitzubringen; allenfalls Ersatzminen werden gestellt.

Woher kommt denn diese Weisheit? Der Arbeitgeber stellt die notwendigen Arbeitsmittel, also auch den Kuli. Der Vergleich mit dem Navi hinkt.

Gruß

sorry,
ein rechtsgebiet, auf dem ich mich nicht auskenne.

mfg
ww

Hallo,

ich bin im Gebiet „Recht“ Anfänger bzw. Interessierter, diese Frage ist etwas für einen Arbeitsrechtsspezialisten. Ich kann Dir daher nicht wirklich weiterhelfen.

Ich schreibe einfach mal meine laienhafte Einschätzung hin.

Die oft brutale und unsachgemäße Bedienung durch die
Kraftfahrer führte dazu zu, daß diese Geräte ständig defekt
waren.

Ersatzpflicht der Arbeitnehmer prüfen!

Muß der Arbeitgeber einem Berufskraftfahrer ein
Navigationsgerät zur Verfügung stellen ???

Meines Erachtens nein. Wenn der Arbeitgeber in Kauf nimmt, dass die Auslieferungen länger dauern ohne Navi, sollten Karten auch reichen. Es stellt sich höchstens die Frage, ob Karten heutzutage als unzumutbar angesehen werden, kann ich mir aber nicht vorstellen. Für die Tourenplanung muss man ja immer noch mit einer Karte umgehen können.

Wie sieht es aus, wenn einem Kraftfahrer sein privates
Navigationsgerät während einer Dienstfahrt kaputt gegangen ist
??

Ich vermute, wenn er es ohne Absprache mit dem Arbeitgeber eingesetzt hat, ist das sein Problem.

Ein kaufmännischer Angestellte hat ja auch seinen Kuli
mitzubringen; allenfalls Ersatzminen werden gestellt.

Wie bitte??? Das wäre mir absolut neu. Wird zwar in manchen Firmen so gehandhabt, aber rein rechtlich hat der Arbeitgeber m.W. die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Wie gesagt, Laienmeinung.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo,

IMO muss der Chef lediglich Karten stellen. Keine Navigationsgeräte. Wenn überhaupt bei festen gleichbleibenden Touren.
Das reicht als "Arbeitsmaterial in diesem Fall wohl aus.

Allerdings herrscht auch Vertragfreiheit und wenn im Vertrag etwas anderes steht, haben sich beide Seiten damit einverstanden erklärt.

Also wenn der Vertrag nichts enthält,dass er ein Navi stellt,muss er das auch nicht.

Bringt der Arbeinehmer sein eigenes Navi mit,haftet er dafür. Geht es während der Arbeit kaputt,ist es sein Verschulden. Man müsste sich bei der Hausratversicherung z.B. erkundigen ob das davon abgedeckt ist. Aber der Arbeitgeber hat nichts damit zu tun,weil es die Entscheidung des Arbeitnehmers ist.

Ich denke aber auch,dass das bei festen Fahrten müssig ist. Eine Ortskundeprüfung erwartete auch nichts anderes.

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG

Hallo Stefan,
wir haben es hier mit einem typischen Problem zu tun, für das es keine juristische Lösung gibt (das haben wir ja am liebsten.)
Der Einbau von Navigationsgeräten in Nutzfahrzeuge durch den Besitzer ist ja im Interesse der Firma. Und der Chef sieht das offenbar auch so. Darum hat er die Fahrzeuge mit Navigationsgeräten ausgestattet. Dann hat er die Erfahrung gemacht, dass die Angestellten nicht pfleglich mit den Geräten umngegangen sind und die Dinger kaputtgingen. Dass er keine Lust hat, ständig neue Geräte zu investieren, kann man verstehen.
Ich würde an Stelle Deiens Bekannten ein eigenes Navi-Gerät anschaffen und sehr gut darauf achten, dass ich es nicht anderen überlasse. Ich würde aber meinen Chef entsprechend informieren, also ihn wissen lassen, dass ich hier persönliche Dinge betrieblich einsetze. Möglicherweise ist er dann im Falle eines Schadens großzügig genug, das gerät zu ersetzen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Viel Erfolg.
Enrico

Ich kann hier lediglich eine persönliche Einschätzung ohne genauen juristischen Hintergrund geben. Die Leistung des Arbeitgebers, die Fahrzeuge mit einem Navigationsgerät auszustatten ist eine freiwillige. Der AG kann von seinen Fahrern erwarten, dass sie ortskundig sind oder sich ortskundig machen. Werden die Geräte mutwillig beschädigt oder unschgemäß behandelt, sind die Fahrer grds. zum Schadensersatz verpflichtet.

Es wäre freundlich, wenn sie mir eine Antwort mit der genauen juristischen Einschätzung weiterleiten könnten.

Mit freundlichem Gruß,

ProfLX