Berufskraftfahrer Pflicht bei Familienmitglieder ?

Hallo!
Meine 1.Frage: Wenn bei einem Fernverkehrsunternehmen die Tochter als Fahrerin aushilfsweise einspringt,(sie ist fest angestellt in einem Verlag) muß Sie dann die Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen, oder genügt der vorhandene Führerschein Klasse CE ? (2010gemacht)

2.Frage: Wenn man den normalen Führerschein Klasse CE nach 2009 absolviert hat, und möchte sich selbständig machen genügt dann die Prüfung bei der IHK zum Transportunternehmer oder braucht man zusätzlich noch den Berufskraftfahrer?

Vielen Dank für hoffentlich viele gute Antworten.

Hallo
Allgemein: Bus- und LKW-Fahrer, die gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen zusätzlich zu ihrem Führerschein eine Grundqualifikation.
-Personenverkehr: für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen;
-Güterkraftverkehr: für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t.
Zu deiner ersten Frage:
Wenn die Tochter aushilfsweise als Fahrerin einspringt, wird es wohl auch eine gewerbliche Fahrt sein, also eine Fahrt mit der Geld verdient werden soll. Dann benötigt sie auch eine „Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung“. Der Führerschein allein reicht nicht, denn bei Führerscheinen der Klassen C1 bis CE, ausgestellt nach dem 9.9.2009 muß der Nachweis über eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer Gewerblichen Güterbeförderung nachgewiesen werden.
Zu Frage zwei:
Auch ein Unternehmer muß die Berufskraftfahrer- Qualifikation nachweisen, auch wenn man denken könnte, die Unternehmerprüfung sei höherwertiger.

Viele Grüße
Chrischi