Hallo!
Meine 1.Frage: Wenn bei einem Fernverkehrsunternehmen die Tochter als Fahrerin aushilfsweise einspringt,(sie ist fest angestellt in einem Verlag) muß Sie dann die Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen, oder genügt der vorhandene Führerschein Klasse CE ? (2010gemacht)
2.Frage: Wenn man den normalen Führerschein Klasse CE nach 2009 absolviert hat, und möchte sich selbständig machen genügt dann die Prüfung bei der IHK zum Transportunternehmer oder braucht man zusätzlich noch den Berufskraftfahrer?
Vielen Dank für hoffentlich viele gute Antworten.