Ist es eine „berufsmäßige“ Beschäftigung wenn man Ende März 2010 in Rheinland-Pfalz Abitur macht, danach für 2 Monate einen Vollzeitjob annimmt, der mit ca. EUR 1400 pro Monat vergütet wird und am 01.07. den Zivildienst antritt, der am 31.12.10 endet. Erst am 01.08.11 soll eine Ausbildung begonnen werden oder Aufnahme eines Studiums mit Wintersemester 2011.
Guten Abend
Ist es eine "berufsmäßige" Beschäftigung wenn man Ende März
2010 in Rheinland-Pfalz Abitur macht, danach für 2 Monate
einen Vollzeitjob annimmt, (...)
(...)am 01.07. den Zivildienst antritt, der am
31.12.10 endet. Erst am 01.08.11 soll eine Ausbildung begonnen
werden oder Aufnahme eines Studiums mit Wintersemester 2011.
Guggst Du hier:http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__ AN/1b_…
(fast ganz unten auf der Seite)
Zitat: Gelegentlich ausgeübte Beschäftigungen werden nicht berufsmäßig ausgeübt!
Als gelegentlich ausgeübte Beschäftigungen gelten:
Beschäftigungen zwischen Schulabschluss und beabsichtigter Fachschulausbildung bzw. beabsichtigtem Studium, auch wenn die Fachschulausbildung oder das Studium durch gesetzliche Dienstpflicht hinausgeschoben wird.
Gruß
MG