Hallo
Wann GENAU liegt bei einem Minijob berufsmäßigkeit vor, und wann nicht?
Es geht darum einen Vertrag zu wählen, entweder kurzfristige Beschäftigung oder Job auf 400-Euro-Basis.
Was sind jeweils die Vor- und Nachteile?
Grüße
Karana
Hallo
Wann GENAU liegt bei einem Minijob berufsmäßigkeit vor, und wann nicht?
Es geht darum einen Vertrag zu wählen, entweder kurzfristige Beschäftigung oder Job auf 400-Euro-Basis.
Was sind jeweils die Vor- und Nachteile?
Grüße
Karana
noch was…
Wer kann mich in solchen Dingen beraten? Das Arbeitsamt? An wen muss ich mich wenden, wenn ich konkrete Aussagen/Tipps erhalten will?
Danke und Grüße
Karana
Hallo,
bei beiden Varianten fallen keine SV-Beiträge für den AN an, beim 400-Euro-Job aber 30% pauschal für den AG, so dass der ggf. ein Interesse haben kann, dass er als kurzfristige Beschäftigung abrechnen kann, was wiederum voraussetzt, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Eine kurzfristige Beschäftigung kann in bestimmten Grenzen pauschalversteuert werden (d.h. AG trägt Lohnsteuer), muss aber nicht.
Beim Minijob gibt es auch eine pauschale Versteuerung, die aber auch nicht zwingend ist, Steuer ist aber wesentlich geringer.
Wenn du es GENAU wissen willst, was Berufsmäßigkeit bedeutet, musst du mal hier ab Seite 43 lesen:
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCe…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/5 Rundschreiben/PDF01 Geringf_C3_BCgigketisrichtlinien__141009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PDF01_Geringf%C3%BCgigketisrichtlinien_141009.pdf)
Noch wichtig: Die kurzfristige Beschäftigung kann über 400 Euro hinausgehen.
VG
EK
Hallo,
die Minijobzentrale.
[https://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/Service/…](https://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/Service/secure/ServiceCenterCottbus/ServiceCenter mit fragen,param=10182.html)
VG
EK