Berufsordnung Steuerberater

Hallo an alle!!!

Habe da mal etwas ganz kniffliges und vielleicht hat da schon jemand Erfahrung:

Mandant X wurde von Frau Steuerfachangestellte in Büro Y betreut. Die Bearbeiterin wurde gekündigt und verließ Büro Y.
Mandant X gefiel das gar nicht, verließ Büro Y und folgte der Bearbeiterin aus freien Stücken in das neue Büro.

Als das ehemalige Büro das mitbekam, war es sehr ungehalten, verwies auf §32 II BOStB und verlangte die sofortige Mandatsniederlage.

Gibt es eventuell Richtlinien etc. zu BOStB in denen genaueres geregelt ist?
Wie lange dürfte denn das neue Büro den Mandanten X nicht annehmen? Gibt es dazu irgendwo Angaben oder Urteile oder hat jemand vielleicht schon Erfahrung diesbezüglich?

Wäre sehr wichtig, lieben Dank!

Mandant X wurde von Frau Steuerfachangestellte in Büro Y
betreut. Die Bearbeiterin wurde gekündigt und verließ Büro Y.
Mandant X gefiel das gar nicht, verließ Büro Y und folgte der
Bearbeiterin aus freien Stücken in das neue Büro.

Hallo,

die Regelung passt doch gar nicht, wenn der Mdt aus freien Stücken den StB
wechselt!

„Die Annahme von Aufträgen aus der Praxis eines anderen Steuerberaters ist
unzulässig, wenn diese dem Steuerberater durch derzeitige oder frühere
Angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter des anderen Steuerberaters
zielgerichtet zugeführt werden.“

Da muss schon die StFA die Mandanten direkt „umzircen“ und auf ihren neuen
Arbeitgeber hinweisen und den neuen StB veranlassen mit X in Kontakt zu treten
etc. Hier wäre ich als neuer StB ganz locker…

mfg vom

showbee

Hallo an alle!!!

Habe da mal etwas ganz kniffliges und vielleicht hat da schon
jemand Erfahrung:

…„was frau dani, sie wechseln ?“ - „ja, warum“ - „dann geh ich mit, hatte ja eh immer nur mit ihnen zu tun, und der alte hat sich nie um uns gekümmert“

wenns so läuft, wär ich ganz entspannt…

gruß inder

Genauso ist es ca. gelaufen!
Entspannt wäre die Steuerfachangestellte auch gern, aber ihr wird trotz allem mit §32 II und rechtlichen Schritten gedroht…
Gibt es eventuell Präzedenzfälle oder Urteile o.ä.?
Lieben Dank

…„was frau dani, sie wechseln ?“ - „ja, warum“ - „dann geh
ich mit, hatte ja eh immer nur mit ihnen zu tun, und der alte
hat sich nie um uns gekümmert“

wenns so läuft, wär ich ganz entspannt…

gruß inder

Hallo und danke erst einmal!
Hast du das schon einmal erlebt?
Ich würde den Absatz zwei ganz genauso auslegen, das sieht nur anscheinend das alte Büro anders und droht trotz allem mit § 32 und weiteren rechtlichen Schritten…

Kennst du evtl. Urteile o.ä., wo man so etwas nachlesen kann???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Genauso ist es ca. gelaufen!
Entspannt wäre die Steuerfachangestellte auch gern, aber ihr
wird trotz allem mit §32 II und rechtlichen Schritten
gedroht…

… was soll sie denn der meinung des stb nach tun, wenn der mandant partout nicht beim alten bleiben will ?

m.e. ist das nur geklapper - die regelung ist doch völlig unsinnig und veraltet

was anderes wäre es, wenn massiv versucht wird mandanten mitzunehmen u.u. mit möglichen honorareinsparungen und anderen versprechen

mandanten sind schließlich kunden, und die können sich aussuchen, wo sie sich beraten lassen…

gruß inder

hi,

es geht doch darum, ob die SteuFA dem StB das Mandat „zielgerichtet zugeführt“
hat oder nicht? Hat sie das nicht, kann der alte StB klappern und meckern wie er
will. Der neue StB darf nur nicht direkt die neue Angestellte dazu nutzen neue
Mandate zu aquirieren. Im übrigen ist die „überholtheit“ einer Norm (wie es Inder
sieht) irrelevant, solange sie Gesetz ist. Also sollte man ein zielgerichtetes
zuführen vermeiden. Zum Nachlesen empfehle ich berufsrechtliche Literatur, ein
Handbuch sollte eigentlich in jeder StB-Praxis stehen.

Mfg vom

showbee

Im übrigen ist die „überholtheit“ einer
Norm (wie es Inder
sieht) irrelevant, solange sie Gesetz ist.

…ich meinte damit auch nur, dass man sich schon selten doof anstellen muss, damit einen jemand ärgern kann damit…

ne kippe darf man auch nicht auf die gass` werfen - meinste dafür ist schonmal jemand bestraft worden ?

gruß inder

Länge des ‚Verbots‘
Jetzt mal noch davon ausgegangen, dass sich das neue Büro Ärger ersparen will und das Mandat niedergelegt hat - wie lange darf man denn (selbst, wenn der §32 greift) als neues Büro dieses Mandat nicht unterhalten?
Gilt das für immer? Oder gibt es evtl. zeitl. Grenzen?
Das wäre noch sehr interessant und ich danke euch für eure Hilfe!