'Berufspraxis' bei Entgeltgruppen

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob die Frage in diese Kategorie passt- schien aber noch die passendste zu sein.

In einem Tarifvertrag sind folgende Qualifikationsmerkmale für Entgeltgruppen vermerkt;

„Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung“

„Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf“

Leider war nirgends eine „Entschlüsselung“ zu finden, was genau mit „Einarbeitung“ bzw „Berufspraxis“, bei letzterem vor allem die nötige Dauer der Praxiserfahrung gemeint ist.

Weiss hier jemand Rat ?

Hallo

Leider war nirgends eine „Entschlüsselung“ zu finden, was
genau mit „Einarbeitung“ bzw „Berufspraxis“, bei letzterem vor
allem die nötige Dauer der Praxiserfahrung gemeint ist.

Weiss hier jemand Rat ?

Ja, die Gewerkschaft, die diesen TV ausgehandelt hat und über die Protokollnotizen und Definitionen des individuellen TV verfügt.

Gruß,
LeoLo

Die Gewerkschaft wurde bereits angeschrieben, man erhält jedoch als Antwort dass man keine Auskunft geben wird, sofern der Fragende kein Mitglied ist.

Hallo

Das mit der Mitgliedschaft kann man ja ändern :wink:

Welcher Tarifvertrag ist es denn?

Gruß,
LeoLo

Die Mitgliedschaft wäre Ausschließlich für diese eine Information, da man mit der Gewerkschaft - bzw dem ganzen Beruf - nichts mehr zu tun hat.

Es handelt sich um den

„Entgelt-Tarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken von Niedersachsen“, abgeschlossen in Hannover am 17.12.2007 zwischen der Landesinnung und der Christlichen Gewerkschaft Metall.

Ja, es ist bekannt, dass dieser Vertrag durch das Urteil des Arbeitsgerichts im Dezember letzten Jahres ungültig ist - die genaue Definition der beiden eingangs erwähnten Formulierungen ist trotzdem derzeit ungemein wichtig.

Gründe kann man sich ggfs denken ;>