Berufsschüler mit ALG2 Fahrtkostenerstattung?

Hallo,
weil ich bisher keine Ausbildung gefunden habe, bin ich zur Berufsfachschule im Schwerpunkt Einzelhandel gegangen.
Das erste Jahr habe ich in Wilhelmshaven machen können.
Doch das zweite, bei dem ich meinen Realschulabschluss machen kann, findet im knapp 19km(30min Fahrt) entfernten Jever statt, weil es hier bei mir in der Berufsschule nicht genügend Schüler für das zweite Jahr gibt.

Ich habe mich zu den Monatskarten für den Busverkehr von Wilhelmshaven nach Jever informiert.
Knapp 60€ müsste ich jeden monat zahlen.
Das ist sehr viel Geld für mich und ich weiss nicht wie ich diese Summe jeden Monat, ein Jahr lang aufbringen soll.

Ich wollte wissen ob es unter diesen umständen eine rückerstattung vom Amt, oder andere Möglichkeiten gibt.

Danke im Vorraus

Eigentlich wird während der Ausbildung auch die fahrt du solchen „Veranstaltungen“ bezahlt.

das amt unterstüzt so vieles , warum auch nit das.
anruf genügt , oder selbst mal hingehen, die beissen nit.

Hallo Cauldren,

das liegt vermutlich an deiner Überzeugnungskraft gegenüber deinem Sachbearbeiter.
Der wird vermutlich fragen, ob du das nicht in Wilhelmshaven in einer andern Schule machen kannst.

Was du auch noch machen könntest:

  • Bei der Schule in Jever nachfragen, ob die noch was in petto haben
  • nochmal nach anderen Fahrkartenmöglichkeiten suchen, vielleicht in Variation

Es gibt hier (vhs-Verkehrsbetriebe) beispielsweise ein Junir-Ticket für junge Erwachsene bis 21 Jahre. das kostet 14 Euro im Monat. Es gilt zwar erst ab 9 Uhr, aber bei meinem Ältesten war es billiger das Juniorticket zu holen und für die Fahrt morgens zur Arbeit Wochenfahrkarten zu kaufen.

Schau doch mal nach, ob sowas für dich auch in Frage kommt.

Gruß, DC

Hallo Cauldren,
es ist in den einzelnen Bundesländern bzw.von den Schulträgern unterschidlich geregelt. Ansprechpartner für Dich ist das Schulsekretariat. Dort werden ggf. auch Anträge oder Fahrkarten ausgegeben. Das Schulministerium ist für die Schülerfahrtkostenregelung zuständig.
Dort könntest Du auch nachfragen.
So ist es in NRW geregelt. In anderen Bundesländern ist es ähnlich. Viel Glück.

Wuddel

Bekommst du ALG 2? Wenn ja müsste dir das Fahrgeld erstattet werden ! Falls du kein ALG 2 bekommst beantrage BAB ( berufsausbildungsbeihilfe)

Hallo. Es muß alles beim Amt eingereicht bzw. beantragt werden. LG Conny

Hallo,

das Zauberwort heißt BerufsAusbildungsBeihilfe (BAB)

http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/b…

Also: Die Fahrkosten können übernommen werden.
Bevor Sie selber was zuzahlen müssen, greifen die aufgeführten Freibeträge.
Eine Whg. am Lernort ist bei 19km nicht gerechtfertigt.

Viel Spaß noch bei der Ausbildung.

Die Kosten muss das Amt zahlen!!!
Das ist eine Einmalleistung.

Kommt darauf an,von wem Du Geld bekommst?Vom Amt?Dann ist es wohl möglich über die Ausbildungsförderung usw,solltest Du es selbst zahlen ist es ein evtl Aufwand den Du vom Sozi wieder bekommen kannst falls Du unters Existenzminimum fällst usw

Mhh um das hier mal fest zu halten, ja sie werden übernommen. In meinem Fall greifen die Gesetze zur Bildung und Teilhabe in Niedersachsen. Unter 25 Jährige die die Sekundarstufe 2 oder höher besuchen, bekommen die Fahrtkosten, solang sie natürlich erforderlich sind erstattet. Sprich wer 10min mit dem Fahrrad fährt bekommt natürlich keine Karte, es müssen also gewisse Entfernungen zwischen Wohnsitz und Schule liegen.
Monatlich muss ich in Vorkasse gehen und beim Job-Center dann den Kontoauszug vorlegen, wo die Busgesellschaft abgebucht hat, dann wird es mir überwiesen.

MfG