hi,
Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro
Entfernungskilometer von der Steuer absetzen - gleichgültig,
welches Verkehrmittel benutzt wird (außer Fahrten mit Taxi
oder Flugzeug) oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden
sind.
Wurde hier der Weg zur Arbeit mit der Dienstreise verwechselt?
Hin- und Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. zur Wohnung mit je 30 Cent ansetzten passt.
Nicht ganz sicher bin ich mit beim Verkehrsmittel, ich meine das wurde verschärft - es muss ein Privatfahrzeug sein damit die Kilometerpauschale angesetzt werden kann.
Tatsächliche Kosten (Fahrkarte, oder höhere Fahrzeugkosten) können natürlich nachgewiesen werden.
Verpflegungsmehraufwand nicht vergessen, wenn man über 8 Stunden abwesend war.
grüße
lipi