Berufsschüler und Reisekosten bei Auswärtstätigkeit (Dienstreise)

Hallo!
Die Berufsschule vom Auszubildenden A liegt 70 km von seinem Wohnort entfernt. Er hat 4 Mal im Jahr blockweise für je 3 Wochen dort Berufsschule. A fährt während der Berufsschulzeit täglich mit dem Zug hin und zurück. A hat noch weitere Einkünfte und möchte nun seine Steuererklärung für das Jahr 2014 machen. Wieviel kann A als Werbungskosten ansetzen?

Viele Grüße,

Guten Tag,

sofern ich weiss, kann man sämtliche Kosten gemacht für die Zukunft als Werbungskosten
betrachten.

mfgPB

Falls er die Kosten selber tragen muss, kann alles angesetzt werden. Sollte er aber vom Landratsamt oder sonstigen Kostenträgern kostenlos fahren können., kann man natürlich nichts absetzen.
Ansetzen kann man die Hin- und Rückfahrt bei Fortbildungen, wahrscheinlich auch bei Ausbildungen. Alles mal probieren.
Bei der Fahrt in zum normalen beruflichen Ziel, also Arbeit kann man nur einmal die Fahrt ansetzen. Aber das ist hier nicht der Fall.

Viel Glück

R. Menges

Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen - gleichgültig, welches Verkehrmittel benutzt wird (außer Fahrten mit Taxi oder Flugzeug) oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind.

hi,

Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro
Entfernungskilometer von der Steuer absetzen - gleichgültig,
welches Verkehrmittel benutzt wird (außer Fahrten mit Taxi
oder Flugzeug) oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden
sind.

Wurde hier der Weg zur Arbeit mit der Dienstreise verwechselt?

Hin- und Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. zur Wohnung mit je 30 Cent ansetzten passt.
Nicht ganz sicher bin ich mit beim Verkehrsmittel, ich meine das wurde verschärft - es muss ein Privatfahrzeug sein damit die Kilometerpauschale angesetzt werden kann.
Tatsächliche Kosten (Fahrkarte, oder höhere Fahrzeugkosten) können natürlich nachgewiesen werden.

Verpflegungsmehraufwand nicht vergessen, wenn man über 8 Stunden abwesend war.

grüße
lipi