Berufsschulbesuch im Urlaub

Hallo zusammen,

wird im folgenden Beispiel gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen und wenn ja, warum?

Anita hat eine Woche Urlaub außerhalb der Berufsschulferien. Die Berufsschule besucht sie trotz Urlaubs. Ihr Chef ist der Ansicht „Urlaub ist Urlaub“ und schreibt ihr den Berufsschultag nicht als Urlaubstag gut.

THX im voraus.

Hi Alex!

Nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern das Berufsbildungsgesetz wird verletzt. (§ 7 BBiG „Freistellung“)
Der Arbeitgeber ist lt. diesem verpflichtet, den/die Azubi/ne für den Berufsschulpflicht frei zu stellen.

Jetzt kann der Arbeitgeber damit kommen, dass lt. Bundesurlaubsgesetz der Urlaub zusammenhängend genommen werden muss, da er der Erholung dienen soll (was ja bei zwischenzeitlichem Berufsschulbesuch nicht der Fall ist).
Dies gilt aber nicht für den kompletten Jahresurlaubsanspruch.
Sprich, wenn Deine Freundin auch nochmal „richtig“ Urlaub macht, d.h. in den Schulferien, ist diese Anforderung erfüllt.

Der Chef darf die Berufsschultage während des Urlaubes nicht als genommenen Urlaub anrechnen.

Hoffe, dass hilft Euch weiter!

Gruss,
Balance

P.S.: das o.g. ist meine persönliche Auslegung…ich bin keine Anwältin!!!

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Hi,

der Chef vertößt gegen den Ausbildungsvertrag, mit diesem hat er sich verpflichtet die Auszubildende während der Berufsschule frei zu stellen. Genauso wie sich die Auszubildende verpflichtet an der Berufsschule teil zu nehmen. Bei Komplikationen kann sich die Auszubildende auch an die zuständige Industrie- bzw. Handwerkskammer wenden. Die kann dem Chef auch die Ausbildereignung entziehen.

Viele Grüße

Uwe

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Danke für die Antworten!

Aber wenn es doch heißt, dass der AG ihr den Berufsschultag nicht als Urlaubstag anrechnet, dann heißt das doch noch lange nicht, dass er sie nicht freistellen würde, oder?