Hi Alex!
Nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern das Berufsbildungsgesetz wird verletzt. (§ 7 BBiG „Freistellung“)
Der Arbeitgeber ist lt. diesem verpflichtet, den/die Azubi/ne für den Berufsschulpflicht frei zu stellen.
Jetzt kann der Arbeitgeber damit kommen, dass lt. Bundesurlaubsgesetz der Urlaub zusammenhängend genommen werden muss, da er der Erholung dienen soll (was ja bei zwischenzeitlichem Berufsschulbesuch nicht der Fall ist).
Dies gilt aber nicht für den kompletten Jahresurlaubsanspruch.
Sprich, wenn Deine Freundin auch nochmal „richtig“ Urlaub macht, d.h. in den Schulferien, ist diese Anforderung erfüllt.
Der Chef darf die Berufsschultage während des Urlaubes nicht als genommenen Urlaub anrechnen.
Hoffe, dass hilft Euch weiter!
Gruss,
Balance
P.S.: das o.g. ist meine persönliche Auslegung…ich bin keine Anwältin!!!
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