Berufsschule Arbeitsamt anmelden?

hallo zusammen,

meine tochter (17) macht gerade ihren hauptschulabschluss.
sie möchte danach ein jahr lang nur englisch bei der vhs machen,
um sich dann für den realschulabschluss anmelden zu können.
muß sie sich nach dem hauptschulabschluss trotzdem beim arbeitsamt melden? muß sie in dem jahr wo sie bei der vhs englisch macht, zur berufsschule?

viele grüße aus duisburg

Hallo,
soweit ich informiert bin, muss sie so lange zur Schule, wie sie schulpflichtig
ist. Danach kann sie machen, was sie will. Beim AA muss sie das nur melden,
wenn sie einen Job sucht bzw. Arbeitslosengeld beziehen möchte (was aber im
Moment) noch nicht in Frage kommen wird.
Bitte verbessert mich, falls ich falsch liege…

Gruß
Tato

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hallo tato
vielen lieben dank für deine antwort.
und was ist mit berufsschule?
weißt jemand was passiert, wenn sie nun die schule verläßt und weiter bei der vhs ein jahr englisch macht?
viele grüße

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Hallo Manuela,

wenn sie noch schulplichtig ist, reicht die vhs meiner Meinung nach nicht aus,
zumal solche Kurse meist nur Teilzeit oder einige Stunden sind.
Demnach muss sie zur Berufsschule oder zur Realschule.
Allerdings gebe ich darauf keine Garantie.

Abgesehen einmal davon, würde ich nicht nur einen Englischkurs besuchen,
sondern auch Mathe, Deutsch und andere Fächer aufbessern. Es gibt auch
zahlreiche Möglichkeiten mit einer Ausbildung automatisch die Mittlere Reife zu
erreichen. Auch wenn es dafür schon etwas spät ist - wo ein Wille ist, ist auch
ein Weg.
So mancher Hauptschüler hat sich so innerhalb von 5 Jahren ganz gemütlich zur
Fachhochschulreife hochgearbeitet. Dann hat man zwar nicht so viele allgemeine
Kenntnisse, aber eine Menge Fachwissen.

Sorry, bin etwas von deiner Frage abgekommen…

Gruß
Tato

hallo tato,

danke für deine nachricht.
sie ist dann nicht mehr schulpflichtig.
natürlich wäre es gut wenn sie mehrere fächer belegen würde,
aber 1. ist sie in allen fächern sehr gut und 2. will sie sich nur auf englisch konzentrieren. weil englisch ein großes problem für sie ist. und wenn sie dazu noch andere fächer nimmt, bleibt englisch möglicherweise wieder auf der strecke.
ab der 7. klasse bekam sie einen neuen englischlehrer und seitdem gings damit bergab.
sie ist regelrecht stehengeblieben. deshalb hat sie da sehr viel aufzuholen.
andere fächer bereiten ihr selten schwierigkeiten. besonders mathe, bio und chemie sind ihre besten fächer.
was wäre denn wenn ich sie nicht anmelde und sie das jahr englisch macht und danach den realschulabschuss macht? wann müßte sie dann zur berufsschule, müßte sie überhaupt? ist ja dann sehr spät.
sorry schon mal für die komischen fragen:smile:

lieben gruß
manuela

Hallo Manuela,

was wäre denn wenn ich sie nicht anmelde und sie das jahr
englisch macht und danach den realschulabschuss macht?

nichts. Wenn sie nicht mehr schulpflichtig ist, dann ist das kein problem. dann
kann sie machen, was sie möchte.

wann müßte sie dann zur berufsschule, müßte sie überhaupt?

sie MUSS überhaupt nicht
Sie geht entweder zur BS, wenn sie eine Ausbildung macht - Ausbildungsbetrieb &
Berufsschule
Oder sie besucht eine Vollzeitausbildung an einer Berufsschule.
Die Mittlere Reife bekommt sie auf mehreren Wegen (Realschule, Abendschule,
Berufsausbildung…)

Wenn sie bereits den Hauptschulabschluss hat, dann könnte sie jetzt den
Englischkurs machen und rein theoretisch im Herbst beginnen. Außer Abendschulen
beginnen alle anderen Schulen immer im Herbst.
An ihrer Stelle würde ich nicht unbedingt ein Jahr mit Englsich „vertrödeln“,
wenn sie es will, würde ich so etwas bis zum Herbst machen und ab dann (sofern
vorhanden) die Defizite parallel ausgleichen.
Bei einer Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) sind fast nur Hauptschüler und
das Englischniveau ist schnell aufzuholen.

Gruß
Tato

Hallo,

eine kleine Warnung:

Das Arbeitsamt ist nicht nur dazu da, um Arbeitslosengeld zu zahlen. Selbst wenn man keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld hat, kann man durch die Anmeldung die Zeiten für die Sozialversicherung nachweisen.

Da ich mich aber auch nicht genau damit auskenne würde ich einfach ein Telefonat mit dem AA vorschlagen. Dort kann man sich dann auch unverbindlich informieren.

Gerhard

Hallo! Ich weiß das was ich schreibe jetzt auch nicht 100%ig aber ich weiß das sie sich auf jeden fall beim Arbeitsamt melden muß. Sonst fehlt ihr die Zeit nachher für die Rente. (Hoffentlich lehene ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster) Aber ich denke auf jeden Fall melden. (Und hat sie nicht trotzdem Anspruch auf Geld?? Meine Freunde haben nach ihrem Abitur auch Geld bekommen bis das Studium anfing.)
Liebe Grüße Sonja