Hallo hab ne Frage und zwar bin ich bevor die Schule begonnen hat heim gegangen da mir schlecht und schwindelig ist. Übrigens bin in einer Ausbildung und jetzt meine Frage brauch ich ein Ärztliches Attest oder nur ne normale Entschuldigung??
Hallo René,
das wird Dir vermtl. kaum jemand sagen können ohne die konkrete Schule und Deinen Ausbildungsvertrag zu kennen. Weiter könnte das Bundesland, ein Tarifvertrag oder … eine wichtige Informationquelle sein.
Es kann aber auch sein, dass - Entschuldigung, ich möchte Dir jetzt nichts unterstellen - bei „Auffälligkeiten“ Dir schon vom ersten Fehltag an, ein Attest „auferlegt“ wird.
Gruß Volker
Hi Rene,
aus meiner Ausbildungszeit, Chemielaborant NRW, kenne ich es so, dass ich mich im Betrieb krank gemeldet habe und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchte, diese musste ich dem Betrieb vorlegen und die haben mir eine Bescheinigung für die Schule mitgegeben.
Wenn sowas ist, bist du IMMER auf der sicheren Seite, wenn du zum Arzt gehst. Ich weiß, dass das nervt. Aber sicher ist sicher.
Außerdem ist es bei solchen Unsicherheiten auch immer gut, wenn du im Betrieb nachhakst wie du dich verhalten sollst!
Gute Besserung,
Tina
unfug
hallo volker
das wird Dir vermtl. kaum jemand sagen können ohne die
konkrete Schule und Deinen Ausbildungsvertrag zu kennen.
Weiter könnte das Bundesland, ein Tarifvertrag oder … eine
wichtige Informationquelle sein.Es kann aber auch sein, dass - Entschuldigung, ich möchte Dir
jetzt nichts unterstellen - bei „Auffälligkeiten“ Dir schon
vom ersten Fehltag an, ein Attest „auferlegt“ wird.
das hat gar nichts mit dem vertrag, schule oder bundesland zu tun. eine au ist IMMER nötig.
justin
Moin Justin,
schön, dass Du das so genau weißt, leider gibt es aber Tarifverträge, Schulverträge, Ausbildungsverträge usw., die auch „Karenztage“ beinhalten. Natürlich muss die Meldung, dass man nicht am Unterricht/Aussbildung/Arbeitsleben teilnehmen kann, möglichst schnell erfolgen, dies heißt aber noch nicht, dass auch sofort ein Attest oder eine AU ausgestellt werden muss.
Gruß Volker
Tach,
insofern dein „Unwohlsein“ keinen medizinischen Aufwand hatte, ist es normalerweise passabel, wenn du ein Entschuldigungsschreiben anfertigst, mit deiner Unterschrift + ggf. Unterschrift des gesetzl. Vertreters, UND Unterschrift + ggf. Firmenstempel deines Chefs.
Befindest du dich nicht in einer Ausbildung, reicht ein Entschuldigungsschreiben, mit den o.g. Unterschriften mit Ausnahme vom Chef.
Sollte die BS damit unzufrieden sein, wird sie dir schon sagen, wie sie es gerne hätte.
Gruß
Orakel
ich befinde mich auch in einer berufsausbildung und bei unserer schule MUSS eine au auf dem tisch liegen sonst wird ein unentschludigter fehltag ins zeugnis eingetragen. und wenn an dem tag eine arbeit geschrieben wurde, wird diese mit 6 bewertet.
es sei denn der betrieb hat dich aus betrieblichen gründen gebraucht und aus der schule befreit, dann musst du vom betrieb was schriftliches mitbringen, und den fehltag nachholen.
mehr kann ich dazu nicht sagen, außer das es bei uns genau so ist!